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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Flüssige Arzneimittel nach Öffnen nur begrenzt haltbar

Berlin (ots)

23. Aug. 2007 - Flüssige Arzneimittel sind nach dem
Öffnen der Verpackung nur begrenzt haltbar. "Da die Aufbrauchsfristen
je nach Präparat unterschiedlich sein können, sollten sich 
Verbraucher beim Apotheker informieren", sagt Apotheker Professor 
Manfred Schubert-Zsilavecz, wissenschaftlicher Leiter des 
Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL). Unabhängig von der 
Aufbrauchsfrist sollte das Verfallsdatum des Herstellers nicht 
überschritten werden.
Drei Beispiele für Aufbrauchsfristen flüssiger Arzneimittel: 
Augentropfen sind nach dem Öffnen im Regelfall nur vier Wochen lang 
haltbar. Das Datum des Anbruchs sollte auf dem Behältnis notiert 
werden. Um das Risiko einer Verunreinigung mit Bakterien so gering 
wie möglich zu halten, sollten die Medikamente nur von einem 
Patienten verwendet werden. Sind unkonservierte Augentropfen in 
Einzeldosisbehältnissen abgefüllt, sollten sie nach dem Öffnen nicht 
gelagert werden. Nasensprays sollten nach dem Anbruch längstens sechs
Monate lang aufbewahrt werden. Antibiotika-Lösungen, die aus einem 
Trockenpulver vom Verbraucher selbst hergestellt werden können, 
werden je nach Präparat im Kühlschrank oder bei Raumtemperatur 
gelagert und sind unterschiedlich lange haltbar. Schubert-Zsilavecz: 
"Auch bei klaren Flüssigkeiten ist eine mikrobielle Verunreinigung 
mit bloßem Auge nicht erkennbar. Deshalb sollte man sich an die vom 
Apotheker genannte Aufbrauchsfrist halten."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de.

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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