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Kommission für Jugendmedienschutz fasst Grundsatzbeschluss zu Schönheitsoperationen im Fernsehen
VPRT-Präsident Doetz kritisiert pauschale Vorverurteilung

Berlin (ots)

Anlässlich eines Grundsatzbeschlusses der
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie Pressemeldungen
einzelner Landesmedienanstalten über Schönheitsoperationen im
Fernsehen sprach sich der Päsident des Verbandes Privater Rundfunk
und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, gegen eine
pauschale Vorverurteilung bestimmter Formate durch die
Landesmedienanstalten aus. "Rundfunk- und Meinungsfreiheit müssen in
Deutschland auch dann Bestand haben, wenn Geschmacksfragen durchaus
zu unterschiedlichen Bewertungen führen können", so Doetz.
Vor Ausstrahlung der entsprechenden Sendungen sei es Aufgabe der
Freiwilligen Selbstkotrolle Fernsehen (FSF), die entsprechenden
Formate zu prüfen und zu bewerten. Die privaten Fernsehanbieter
hätten dabei selbstverständlich etwaige Bedenken der FSF zu
berücksichtigen. "Völlig inakzeptabel ist es jedoch, wenn die
Landesmedienanstalten auf reißerische Schlagzeilen schon eine
Vorverurteilung vornehmen, indem etwa Schönheitsoperationen
grundsätzlich nicht vor 23 Uhr gezeigt werden dürfen", so Doetz
weiter. Die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten seien im
Jugendmedienschutzstaatsvertrag eindeutig geregelt; eine Vorzensur
bestimmter Formate sei dort ebenso wenig vorgesehen wie eine
Verpflichtung, sich als Lautsprecher populistischer Stimmungsmache zu
profilieren.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, 
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, 
Tel.: 030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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