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Haufe Aktuell: Erbschafts- und Schenkungssteuer soll bei Unternehmensfortführung entfallen - Über 70.000 Unternehmen pro Jahr betroffen!

Freiburg (ots)

Nach einer Schätzung des Instituts für
Mittelstandsforschung werden in Zukunft Jahr für Jahr über 70.000 
Unternehmen in Deutschland an Nachfolger, meist dem 
Unternehmernachwuchs, übergeben. In jedem Jahr werden davon rund 
700.000 Arbeitsplätze abhängen. Für diese Unternehmen zeichnet sich 
eine erhebliche steuerliche Entlastung ab:
Wird ein Betrieb zehn Jahre erfolgreich fortgeführt, so soll 
künftig die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig entfallen. 
Das sieht der neue Gesetzesentwurf vor, den das Bundeskabinett am 25.
Oktober 2006 beschlossen hat.
Danach soll die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende 
Erbschafts- und Schenkungssteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren 
zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird
ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen 
Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro wird nach 
Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen zugleich sichergestellt, 
dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern belastet
wird.
Entscheidendes Kriterium für die Stundung bzw. den Erlass der 
Erbschafts- und Schenkungssteuer ist, dass der Betrieb in einem 
vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird. Im Kern 
müssen damit auch die Arbeitsplätze des übertragenen Betriebs 
erhalten bleiben. Die Steuererleichterung ist aber nicht an eine 
starre und unveränderliche Zahl von Arbeitsplätzen gebunden, wie dies
einige Zeit in der Diskussion war und von Teilen der Gewerkschaften 
gefordert wurde. Ob eine entsprechende Betriebsfortführung vorliegt, 
soll vielmehr nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse 
beurteilt werden.
Nach Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird es 
zwar bis Ende 2006 nicht gelingen, das Gesetzgebungsverfahren 
vollständig abzuschließen. Es ist aber davon auszugehen, dass bei 
Betriebsübertragungen, aber auch Erbfällen, man rückwirkend bereits 
zum 1. Januar 2007 von dieser Reform profitieren kann.
Tipp: Für Berater und interessierte Unternehmer kann es sich daher
anbieten, die zeitliche Abstimmung für Betriebsübergaben mit dem 
konkreten Ablauf des noch schwebenden Gesetzgebungsverfahrens 
abzustimmen.
Hinweis: Es steht noch die Grundsatzentscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der 
derzeitigen Erbschaftssteuerregelungen einschließlich des 
Bewertungsrechts aus. Ob es daher bei künftigen Betriebsübergaben 
oder beim Übergang im Todesfall bei den bisherigen steuerlichen 
Bemessungsgrundlagen (Steuertarif) bleibt, muss noch abgewartet 
werden.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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