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Handlungsbedarf für Vereinsvorstände: Das neue Gesetz zur Unfallversicherung im Ehrenamt

Freiburg (ots)

Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Neuregelungen
im gesetzlichen Unfallschutz. Ehrenamtliche sind dadurch wesentlich
besser in der Ausübung ihrer Tätigkeit abgesichert. Vereinsvorstände
in gemeinnützigen Organisationen müssen nun handeln: neben der
erforderlichen Meldung des versicherten Personenkreises müssen sie
dringend auch ihre Satzung prüfen. Sollen auch Vorstandsmitglieder
und Führungskräfte versichert werden, ist in der Regel sogar eine
Satzungsänderung notwendig. Der neue Ratgeber "Unfallversicherung im
Ehrenamt" des WRS Verlags unterstützt die Umsetzung der Neuregelung
in der Vereinspraxis.
Ehrenamtliche sind zu einer Stütze unserer Gesellschaft geworden.
Viele Vereine könnten gar nicht mehr existieren, wenn sich nicht
ehrenamtliche Kräfte für ihre Zwecke engagieren würden. Allerdings
mussten sich diese bisher privat gegen gesundheitliche Gefahren und
Unfälle absichern.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen
Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen hat der
Gesetzgeber den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für das
Ehrenamt ab 1. Januar 2005 erweitert und damit den
Versicherungsschutz entscheidend ausgedehnt.
Der soeben erschienene neue Ratgeber "Unfallversicherung im
Ehrenamt" des WRS Verlags zeigt klar und praxisnah auf, welche
Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert
sind, wie und wo sich die Versicherten melden müssen und welche
Leistungen bei Unfallereignissen gewährt werden. Hiervon betroffen
sind auch alle Ehrenamtlichen neben den Vereinen, z. B. in freien
Wohlfahrtsorganisationen, karitativen Einrichtungen, in Kommunen oder
Parteien. Die neue Gesetzeslage wird übersichtlich dargestellt und
ausführlich kommentiert. Ein A-Z aller ehrenamtlichen Tätigkeiten
klärt auf einen Blick, wer unter welchen Umständen versichert ist.
Da nicht nur die Unfallversicherung für Ehrenamtliche relevant
ist, behandelt der Ratgeber zudem anschaulich alle zusätzlichen
Versicherungsmöglichkeiten. Und wenn doch einmal etwas im Verein
passiert, bietet der Ratgeber mit Handlungsanweisungen zur
Schadensbearbeitung und mit praktischen Arbeitshilfen wie Checklisten
und einem Musterunfallbuch die notwendige Unterstützung bei der
ehrenamtlichen Tätigkeit.
Praktische Checklisten und alle wichtigen Meldeformulare, die
Gesetzessynopse, wichtige Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen,
Steuertipps sowie das vollständige aktuelle SGB VII runden dieses
Informationspaket ab. Alle Arbeitshilfen und Gesetze können mit der
beiliegenden CD-ROM direkt am Bildschirm bearbeitet werden.
"Unfallversicherung im Ehrenamt" erscheint in der Reihe Verein
aktuell im WRS Verlag. Der Ratgeber hat 200 Seiten (inklusive
Arbeitshilfen auf CD-ROM) und kostet 29,80 Euro. Bestellungen sind im
Buchhandel und online unter wrs.de möglich.
Unfallversicherung im Ehrenamt 
    Hrsg. Gerhard Geckle Broschur 
    mit CD-ROM, 200 Seiten, 29,80 Euro 
    WRS Verlag, Planegg 
    ISBN 3-448-06641-9
    Bestell-Nr. 07060 0001
Der Herausgeber Gerhard Geckle: Fachanwalt für Steuerrecht,
Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Anwalt in der
Rechtsanwaltskanzlei Pielsticker & Geckle mit Sitz in Freiburg und
Berlin. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und DSB,
Seminarreferent für diverse Verbände im sportlichen/sozialen Bereich,
Lehrbeauftragter zum Bereich Vereinsmanagement/Sportökonomie an der
Universität und Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule
Freiburg sowie für weitere überregionale Bildungseinrichtungen.
Herausgeber des Organisations-Handbuchs "Der Verein" sowie diverser
Praxisratgeber. Für diesen Ratgeber hat Gerhard Geckle mit Gerd
Bigge, Manuela Gnauck-Stuwe, Herbert Schleder, Stefan Wagner und
Frank Westbomke ein erstklassiges Expertenteam aus den Bereichen
Vereinsrecht, Steuerrecht, Versicherung und Politik als Autoren
gewonnen.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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