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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im März 2001
Geringerer Rückgang der Arbeitslosigkeit als in den Vorjahren
Teil 2 von 8

Nürnberg (ots)

Geringfügige Beschäftigung - Erfassung und Umfang
Ein genauer statistischer Nachweis geringfügiger Beschäftigung war
lange Zeit nicht möglich. Bis Frühjahr 1999 gab es lediglich Angaben
aus Befragungen, die entweder die Zahl der in geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen tätigen Personen ermittelten
(Angebotsseite; z.B. Mikrozensus) oder die Zahl dieser
Beschäftigungsverhältnisse (Nachfrageseite; z.B. IAB-Betriebspanel).
Alle diese Befragungen lieferten ungenaue und z.T. sehr
unterschiedliche Ergebnisse; lediglich in der Aussage stimmten sie
überein, dass geringfügige Beschäftigung zunimmt.
Mit der Neuregelung ab 1.4.1999 (§ 8 Abs. 1 SGB IV i.V.m. dem
Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
vom 24.3.1999) wurde die geringfügige Beschäftigung in das
Meldeverfahren zur Sozialversicherung grundsätzlich einbezogen. Damit
wurde die Voraussetzung für den Aufbau einer entsprechenden Statistik
geschaffen. Bei der Bewertung der jetzt vorliegenden Ergebnisse ist
allerdings zu beachten:
  • Für alle am 1.4.1999 bestehenden geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (sog. 630-Mark-Jobs) war eine (Neu-)Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich. Der Datenfluss kam sehr schleppend, z.T. mit erheblicher Zeitverzögerung in Gang; nunmehr hat er sich stabilisiert.
  • Für die geringfügig kurzfristig Beschäftigten (höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres) gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren, d.h. es sind keine Jahresmeldungen zu erstatten. Für diesen Personenkreis sind die Bestände vermutlich überhöht.
  • Aussagen zur Zahl bisheriger "geringfügiger Nebenbeschäftigungen" sind nicht möglich, da die betroffenen Arbeitnehmer nach neuer Gesetzeslage entsprechend ihrem sozialversicherungspflichtigen Haupterwerb als voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zählen.
  • Die Statistik kann auch keine gesonderten Angaben über die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse liefern, die gleichzeitig mit Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, Rentenbezug oder einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis bestehen.
  • Wegen der Neu-Anmeldung aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 1.4.1999 sind Vergleiche mit dem Zustand vor der gesetzlichen Neuregelung nicht möglich.
Alles in allem liefert die Beschäftigtenstatistik nunmehr recht
verlässliche und stabile Ergebnisse zur Zahl der geringfügig
entlohnten Beschäftigten, also ohne kurzfristig Beschäftigte.
Vorläufige Eckdaten liegen vor; detailliertere Auswertungen sollen im
Laufe des nächsten Monats erfolgen.
Zur Jahresmitte 2000 wurden für Deutschland insgesamt 4,053 Mio
geringfügig entlohnte Beschäftigte ermittelt; im Vergleich zum
Vorjahr war das eine Zunahme um 394.000 oder 11% (alte Länder:
+330.000 oder +10% auf 3,610 Mio; neue Länder: +65.000 oder +17% auf
0,443 Mio). Dieser Zuwachs ergibt sich nicht nur aus einem
tatsächlichen Anstieg der Zahl dieser Beschäftigten, sondern auch aus
der für 1999 noch relativ starken Untererfassung von "Altfällen"; in
welchem Maße der jeweilige Faktor beteiligt war, lässt sich nicht
genau abschätzen. Mit 3,61 Mio war der weitaus größte Teil der
geringfügig Beschäftigten in den alten, lediglich ein Zehntel (0,44
Mio) in den neuen Ländern tätig, im Vergleich zu gut einem Sechstel
bei der voll versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Geringfügige Beschäftigung wird überwiegend von Frauen ausgeübt;
sie stellen mit 2,87 Mio 71% aller geringfügig entlohnten
Beschäftigten (alte Länder: 72%; neue: 60%). 0,86 Mio oder gut ein
Fünftel ist jünger als 25 (alte Länder: 21%; neue Länder 23%), 1,20
Mio oder 30% sind älter als 55 Jahre (alte Länder: 29%; neue Länder:
36%). Beide Personengruppen streben vorwiegend wohl keine voll
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an. Im Mittelpunkt
geringfügiger Beschäftigung steht der Dienstleistungssektor,
insbesondere der Einzelhandel (0,65 Mio Beschäftigte), das
Gastgewerbe (0,33 Mio) und das Reinigungsgewerbe (0,32 Mio).
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im März saisonbereinigt erhöht
(+12.000), nachdem sie bereits in den beiden Monaten zuvor leicht
zugenommen hatte (durchschnittlich: +8.000); im Jahr 2000 hatte sie
sich noch kontinuierlich und spürbar verringert (-19.000). Nicht
saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit gesunken, und zwar um
113.100 auf 3.999.600. Die Abnahme war weitaus schwächer als im
Durchschnitt der Jahre zuvor (z.B. März 1998 bis 2000: -169.500),
aber auch als im Vorjahresmonat (-136.100). Folglich lag die Zahl der
Arbeitslosen erneut weniger stark unter dem Vorjahresstand (-141.400;
Februar: -164.400; größter Abstand Oktober: -272.300). Dazu haben
Veränderungen im Einsatz der Arbeitsmarktpolitik nennenswert
beigetragen; ihre Entlastungswirkung war zuletzt um 10.000 geringer
als vor Jahresfrist (Februar: +10.000; Oktober: +40.000).
Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen,
belief sich im März auf 9,8 Prozent; auf der Basis der abhängigen
zivilen Erwerbspersonen betrug sie 10,8 Prozent. Für März 2000 waren
Quoten von 10,6 Prozent bzw. 11,8 Prozent errechnet worden. Die
EU-standardisierte saisonbereinigte Erwerbslosenquote beziffert sich
- gegenüber Vormonat unverändert - auf 7,9 Prozent, im Vergleich zu
8,2 Prozent im März 2000.
Teil 3 folgt.

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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