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Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler Thomas Schüller bekräftigt Schadensersatz-Forderung gegen Ex-Bischof Tebartz-van Elst

Köln (ots)

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller hat den Verzicht der hessischen Justiz auf ein Untreue-Verfahren gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst als "politische Entscheidung" kritisiert. Die Begründung der Limburger Staatsanwaltschaft, dass die Kirche ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln habe und sie deshalb kein Verfahren wegen der umstrittenen Finanzierung der neuen Limburger Bischofsresidenz einleite, nannte der Münsteraner Professor "abstrus": "Niemand darf im Raum der Kirche ungestraft staatliches Recht brechen oder Gesetze übertreten. Die Kirchen sind kein Staat im Staat", sagte Schüller dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). Die Schadensersatz-Forderung des Bistums an seinen früheren Bischof bezeichnete Schüller als "letzten Akt des Limburger Dramas". Die derzeitige Bistumsleitung müsse so vorgehen, weil ihr die sorgsame Verwaltung des Kirchenvermögens obliege. "Nähme sie Tebartz - und übrigens auch die zuständigen kirchlichen Aufsichtsgremien - von der persönlichen Haftung aus, entstünde dem Bistum ja neuer, zusätzlicher Schaden", argumentierte Schüller. Es sei also "kein Racheakt und auch kein Nachtreten", wenn Bistumsverwalter Manfred Grothe als Amtsnachfolger des Bischofs in Rom auf Schadensersatz dringe, sondern seine Pflicht. Sollte ein kirchliches Gericht Tebartz zu Schadensersatz verurteilen, könnte das Bistum nach Schüllers Worten einen Teil von der monatlichen Pension des Ex-Bischofs in Höhe von mehr als 7000 Euro einbehalten und mit dem entstandenen Vermögensschaden - die Rede ist von mindestens 3,9 Millionen Euro - verrechnen. Schüller sieht das Bistum derzeit "an einem Wendepunkt", weil im Herbst die Suche nach einem neuen Bischof offiziell beginnen soll. "In der ganzen Affäre ist der Schadensersatz der letzte offene Punkt." Diesen vor Eröffnung des Nachfolge-Verfahrens zu klären, sei "politisch opportun und geboten", so Schüller.

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