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Frauenthal Holding AG

EANS-Adhoc: Frauenthal Holding AG
Rückerwerb eigener Aktien im Wege eines öffentlichen (Teil-)Angebots gemäß §§ 4 ff ÜbG

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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04.09.2012

Die Frauenthal Holding AG ("FHAG") gibt bekannt, dass Vorstand
und Aufsichtsrat der FHAG heute beschlossen haben, auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6.6.2012 bis zu 671.043 an der Wiener
Börse im Amtlichen Handel notierte Inhaberaktien der FHAG zu erwerben. Der
Rückerwerb eigener Aktien erfolgt im Wege eines öffentlichen (Teil-)Angebots
gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz (ÜbG).

Der Rückerwerb eigener Aktien wurde zu folgenden Bedingungen beschlossen, und
zwar vorbehaltlich der Nichtuntersagung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Übernahmekommission:


|Bedingungen des Rückerwerbs eigener Aktien 
                              
|Beginn und                  |Da der Rückerwerb im Wege eines öffentlichen|
|voraussichtliche Dauer:     |(Teil-)Angebots gemäß §§ 4 ff ÜbG erfolgen  |
|                            |soll, ist für die Durchführung des          |
|                            |Rückerwerbs die Veröffentlichung einer      |
|                            |Angebotsunterlage gemäß ÜbG erforderlich,   |
|                            |die auch den Beginn und die Dauer des       |
|                            |öffentlichen (Teil-)Angebots und sohin auch |
|                            |des Rückerwerbs eigener Aktien verbindlich  |
|                            |festlegen wird. Ziel ist es jedoch, den     |
|                            |Rückerwerb rasch durchzuführen.             |

|Aktiengattung:              |Inhaberaktien (ISIN AT0000762406).          |

|Volumen:                    |Bis zu 671.043 Inhaberaktien (rund 7,11% des|
|                            |Grundkapitals der Gesellschaft).            |

|Erwerbspreis:               |EUR 10,- je Inhaberaktie.                   |

|Erwerbsart:                 |Im Rahmen eines öffentlichen (Teil-)Angebots|
|                            |gemäß §§ 4 ff ÜbG.                          |

|Zweck:                      |Im Einklang mit dem Beschluss der           |
|                            |Hauptversammlung der FHAG vom 6.6.2012 zu   |
|                            |jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erlaubten   |
|                            |Zweck, insbesondere                         |
|                            |(i) als Gegenleistung beim Erwerb von       |
|                            |Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder  |
|                            |Anteilen an einer oder mehreren             |
|                            |Gesellschaften im In- oder Ausland oder     |
|                            |(ii) zum Zweck der Durchführung eines       |
|                            |Programms für Mitarbeiterbeteiligung        |
|                            |einschließlich von Mitgliedern des Vorstands|
|                            |und leitenden Angestellten oder             |
|                            |ausschließlich für Mitglieder des Vorstands |
|                            |und leitende Angestellte oder eines         |
|                            |Aktienoptionsplans für Mitarbeiter          |
|                            |einschließlich oder ausschließlich für      |
|                            |Mitglieder des Vorstands und leitende       |
|                            |Angestellte, jeweils der Gesellschaft und   |
|                            |von mit ihr verbundenen Unternehmen oder    |
|                            |(iii) zur Bedienung einer                   |
|                            |Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder       |
|                            |(iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.     |

|Auswirkung des              |Auf die Börsenotierung der Inhaberaktien im |
|Rückerwerbs auf             |Amtlichen Handel der Wiener Börse wird der  |
|die Börsezulassung:         |Rückkauf keine Auswirkungen haben,          |
|                            |insbesondere beabsichtigt die FHAG kein     |
|                            |Delisting. Die Durchführung des Rückerwerbs |
|                            |könnte aus heutiger Sicht allerdings dazu   |
|                            |führen, dass die Voraussetzungen für den    |
|                            |weiteren Verbleib der Inhaberaktien der FHAG|
|                            |im Marktsegment "Prime Market" nicht mehr   |
|                            |erfüllt sein werden. Zudem prüft FHAG       |
|                            |unabhängig davon, den Wechsel in ein anderes|
|                            |Handelssegment der Wiener Börse.            |

|Tag des Ermächtigungs-      |6.6.2012.                                   |
|beschlusses:                |                                            |

|Tag und Art der             |Die Veröffentlichung erfolgte am 7.6.2012   |
|Veröffentlichung des        |und am 27.8.2012 gemäß § 82 Abs 8 BörseG.   |
|Ermächtigungsbeschlusses:   |                                            |

|Veröffentlichungen:         |Die Veröffentlichungspflichten sind gemäß   |
|                            |§ 10 Veröffentlichungsverordnung 2002 nach  |
|                            |den Bestimmungen des ÜbG zu erfüllen. FHAG  |
|                            |behält sich vor, die Veröffentlichung von   |
|                            |Angaben über eine öffentlich im Internet    |
|                            |zugängliche Seite (www.frauenthal.at) zu    |
|                            |erfüllen.                                   |


Verschiedene Inhaberaktionäre des Streubesitzes der FHAG haben sich gegenüber
FHAG unwiderruflich verpflichtet, im Rahmen des Angebots insgesamt rund 290.000
Stück Inhaberaktien der FHAG an FHAG zu verkaufen, wenn das öffentliche (Teil-
)Angebot spätestens am 5.10.2012 zu laufen beginnt.

Die Hauptaktionärin der FHAG, FT Holding GmbH, Chemnitz, hat sich der FHAG
gegenüber verpflichtet, das Angebot für die von ihr direkt gehaltenen
Inhaberaktien der FHAG in jenem Ausmaß anzunehmen, in welchem das Angebot nicht
von Inhaberaktionären des Streubesitzes angenommen wird, wenn das öffentliche
(Teil-)Angebot spätestens am 5.10.2012 zu laufen beginnt.

FHAG wird die Angebotsunterlage für das öffentlichen (Teil-)Angebots gemäß §§ 4
ff ÜbG rasch, jedenfalls binnen der gesetzlichen Frist von zehn (10) Börsetagen
der Übernahmekommission anzeigen und beabsichtigt aus heutiger Sicht, sofern
die Übernahmekommission die Veröffentlichung des Angebots nicht untersagt, die
Angebotsunterlage in der letzten Woche des Septembers 2012 zu veröffentlichen.
Das Angebot soll aus heutiger Sicht vom Tag der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage zwei Wochen laufen. Sobald die endgültigen Details
feststehen, wird FHAG diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
veröffentlichen.


Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail:  m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail:  e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        holding@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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