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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:

Bielefeld (ots)

Das war kein großer Wurf. Die Politiker der Berliner Koalitionsregierung haben im Vorfeld hohe Erwartungen geweckt - erfüllt werden sie nicht. Wegsperren für immer oder der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang vor der Freiheit der Gewalttäter haben, war vielfach zu hören. Die Politiker haben zu viel versprochen. Nach einem Urteil aus Straßburg ist die Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland unzulässig. Deshalb will der Bund diese Verlängerung der Haft abschaffen. Die Gerichte sollen künftig bei der Urteilsfindung prüfen, ob ein Verbrecher aufgrund seiner Gefährlichkeit nach seiner Strafe zum Schutz der Allgemeinheit länger in Haft bleiben soll. Unbefriedigend ist die Lösung für die etwa 80 Altfälle. Diese Schwerverbrecher sollen nach Verbüßung ihrer langen Strafen hinter Schloss und Riegel - in noch zu schaffenden Einrichtungen - bleiben. Das geht nur, wenn sie zuvor von Gutachtern als psychisch gestört angesehen werden. Die Häftlinge erhalten dann eine neues Etikett: erst Straftäter, dann psychisch gestört. Diesen Trick werden Gerichte schon bald kassieren.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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