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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Zugspitzlauf-Prozess:

Bielefeld (ots)

Wer sich zu einem Extrem-Lauf anmeldet, sollte
sich der Risiken bewusst sein. Wenn Sportler eine Gesamtstrecke von 
fast 18 Kilometern zurücklegen und dabei mehr als 2200 Höhenmeter 
überwinden wollen, müssen sie nicht nur körperlich fit, sondern auch 
passend ausgerüstet sein. Die beiden Männer, die beim Zugspitz-Lauf 
2008 ums Leben kamen, waren nur mit T-Shirt und kurzer Hose 
bekleidet. Warum liefen sie immer weiter, obwohl sie steifgefroren 
und völlig erschöpft waren?
Von einem fahrlässigen Verhalten des Veranstalters ließ sich das 
Gericht nicht überzeugen. Der Mann hatte die Verantwortung über 
geeignete Kleidung den Läufern zugewiesen, die Sportler hätten einen 
Haftungsausschluss unterschrieben.
Eine richtige Entscheidung, denn fahrlässig verhalten haben sich 
einzig die Läufer selbst. Ob aus falschem Ehrgeiz oder grober 
Fehleinschätzung - ihrer Eigenverantwortung sind sie nicht 
nachgekommen. Bei dichtem Schneetreiben liefen sie weiter. Das war 
nicht nur fahrlässig, sondern in diesem Fall tödlich.
Das Urteil ist wegweisend. Verantwortung trägt in erster Linie jeder 
Mensch für sich selbst - nicht nur im Extremsport.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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