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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) kommentiert:

Bielefeld (ots)

Jetzt gilt's: Banken, die Hilfe in Anspruch
nehmen, dürfen ihren Managern nicht mehr als 500 000 Euro zahlen. Die
staatlich verordnete Bescheidenheit ist in diesem Fall in Ordnung, 
weil für eine Leistung konsequenterweise auch eine Gegenleistung 
verlangt wird. Sie sollte aber nicht zur Regel werden.
Die Höhe des Gehalts ist nach wie vor einer der Gründe für oder gegen
einen Arbeitsplatz. Das wissen die Banken, die Unternehmen insgesamt.
Deshalb zahlen sie - wenn sie können - großzügige Gehälter, um die 
besten Führungskräfte zu bekommen. Gehalt, Prämien, monetäre Anreize 
jeglicher Art sind wichtige Argumente im Konkurrenzvergleich. Das 
sollte auch so bleiben - im eigenen Interesse.
 Spitzenleute können auch außerhalb Deutschlands sehr viel Geld 
verdienen. Die Regierung kann es sich deshalb kaum leisten, 
Gehaltsobergrenzen festzulegen.
 Die Frage, in welchem Verhältnis Leistung und Bezahlung stehen 
sollten, damit es von allen Beteiligten als gerecht empfunden wird, 
ist uralt. Sie muss immer wieder aufs Neue beantwortet werden - auch 
nach Moral und Sitte. Nur sollten das besser die Unternehmen und 
Aufsichtsräte selbst tun und nicht der Staat.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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