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Ausschreibungen von Krankenkassen auf dem Prüfstand EUROFORUM-Konferenz: "Ausschreibungen der Krankenkassen" 29. und 30. Januar 2008, Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Sulzbach(Ts). 19. November 2007. Im Verfahren
um die AOK-Rabattverträge für Arzneimittel hat die zweite 
Vergabekammer des Bundes am Freitag den Zuschlag für einige der 
ausgeschriebenen Verträge untersagt. In verschiedener Hinsicht sei 
bei der Ausschreibung gegen das Vergaberecht verstoßen worden, so die
Begründung. Die Kammer entschied, dass Arzneimittel-Rabattverträge 
gesetzlicher Krankenkassen zu öffentlichen Aufträgen zählen und somit
beim Abschluss von Rabattverträgen unter anderem das 
Kartellvergaberecht zu beachten sei. Die AOK kann innerhalb der 
nächsten zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) 
Düsseldorf einlegen. (dpa, 16.11.2007)
"Die Entscheidung hat unmissverständlich klar gemacht, dass 
Rabattvereinbarungen nach dem EU-/GWB-Vergaberecht ausgeschrieben 
werden müssen", so Dr. Marc Gabriel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht 
und Vergaberechtsexperte, gegenüber dem Konferenzveranstalter 
EUROFORUM. "Doch anstatt die nunmehr klar beantwortete Frage nach dem
"Ob" eines Vergabeverfahrens dem Oberlandesgericht Düsseldorf im 
Beschwerdeweg vorzulegen, sollten sich die Kassen jetzt auf die Frage
konzentrieren, wie Rabattvereinbarungen und sonstige Beschaffungen 
gesetzlicher Krankenkassen künftig in Übereinstimmung mit sämtlichen 
Vorgaben des Vergaberechts förmlich ausgeschrieben werden können."
Auf der EUROFORUM-Konferenz "Ausschreibungen der Krankenkassen" 
(29. und 30. Januar 2008, Düsseldorf) wird Gabriel einen Überblick 
über die aktuelle Rechtslage und Rechtsfolgen fehlerhafter 
Vergabeverfahren geben. Am Beispiel von Rabattverträgen, Hilfsmitteln
und integrierten Versorgungsanträgen erläutert er die 
vergaberechtlichen Vorgaben. 16 weitere Experten aus dem 
Gesundheitswesen äußern sich auf der EUROFORUM-Konferenz über die 
neuen Anforderungen an Ausschreibungen in unterschiedlichen 
Versorgungsbereichen. Dabei klären sie auch die Frage, wie 
Ausschreibungen im Detail vergaberechtskonform und 
betriebswirtschaftlich effizient gestaltet werden.
Dr. Karl-Heinz Mühlhausen, Rechtsexperte beim AOK-Bundesverband, 
bezweifelt, dass die Entscheidung der Vergabekammer Bund die 
sozialrechtlichen Besonderheiten ausreichend berücksichtigt. "Nach 
Paragraph 130a des Sozialgesetzbuches fünf hätte eindeutig ein 
Sozialgericht über die Streitigkeit entscheiden müssen", sagte er im 
Gespräch gegenüber EUROFORUM. Es sei unwahrscheinlich, dass diese 
Form der rechtlichen Nachprüfung von Rabattvertragsabschlüssen 
künftig Bestand haben könne. Auf der Konferenz beleuchtet er die 
Zukunft sozialrechtlicher Versicherungsgrundsätze vor dem Hintergrund
der Vorlage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die Debatte darüber, welche Gerichtsinstanzen über die 
Rechtmäßigkeit der Verträge entscheiden sollten, greift Prof. Dr. 
Stephan Rixen (Universität Kassel) in seinem Konferenzbeitrag auf.
Keine Gewinner, nur Verlierer macht Dr. Ludger Hubl, 
Geschäftsführer der Merck dura GmbH, bei der Entscheidung der 
Vergabekammer Bund aus: "Zu den Verlierern gehören zum einen die AOK 
und möglicherweise weitere Krankenkassen, die nun keine 
Rechtsgrundlage mehr haben, um Arzneimittel verbilligt vom Hersteller
zu beziehen; zum anderen die Arzneimittelhersteller und der Patient, 
der am Ende die Zeche zahlt." Insbesondere eine Reihe kleinerer 
Pharmaunternehmen würde nun in große Bedrängnis geraten. Manche 
Hersteller hätten ihre Produktion um ein Vielfaches gesteigert, um 
die von der AOK eingeforderte Lieferfähigkeit nach Mitteilung der 
beabsichtigten Zuschlagserteilung zu gewährleisten. "Gerade jenen 
Unternehmen, die ihre Lieferverpflichtung ernst genommen haben, 
drohen jetzt Schäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe", so 
Hubl. Die Mehrmenge sei nun nicht mehr absetzbar, getätigte 
Bestellungen nicht mehr rückgängig zum machen. Hubl sieht eine 
weitere Gefahr für die Arzneimittelindustrie: "Es ist derzeit noch 
nicht absehbar, welche Konsequenzen das Urteil der Vergabekammer auf 
politischer Ebene haben wird." Wenn das Modell Rabattverträge 
scheitert, sei damit zu rechnen, dass das Bundesministerium für 
Gesundheit weitere, weitaus restriktivere Regelmechanismen einsetzt, 
um die mit Rabattverträgen avisierten Einsparziele zu erreichen. Wie 
sich die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen 
künftig gestaltet, beschreibt Hubl in seinem Konferenzbeitrag.
Weitere Themen: Kartellrecht, Ausschreibungspraxis, Zukunft der 
Vertragslandschaft und Patientensteuerung
Über Beschaffungsmaßnahmen von Krankenkassen aus 
kartellrechtlicher Sicht informiert Dr. iur. Fabian Pape vom 
Bundeskartellamt. Einen Einblick in die Ausschreibungspraxis der 
Techniker Krankenkasse gewährt Hilde Tittelbach, Leiterin der 
Vergabestelle. Dem Thema Ausschreibungen und integrierte Versorgung 
widmet sich Klaus Böttcher von der KKH-Kaufmännische Krankenkasse. 
Gerhard Kruse, Bereichsleiter Gesundheits¬partnerservice bei der AOK 
Schleswig-Holstein, vertritt die Meinung, es werde im 
Gesundheitswesen einen langsamen, aber sicheren Konzentrationsprozess
geben, den Beteiligte nur durch Kooperationen überleben können. Auf 
der EUROFORUM-Konferenz informiert er über Auswirkungen von erfolgten
Ausschreibungen auf die Vertragslandschaft, die Entwicklung neuer 
Angebotsstrukturen und Veränderungen für Patienten und Ärzte. Ein 
Ausblick darauf, wie sich der Gesundheitsmarkt verändert, falls 
Kassen künftig auch Krankenhausleistungen ausschreiben, rundet das 
Themenspektrum ab.
Hilfsmittelsektor
Neben Arzneimittelverträgen stehen die Ausschreibungen im 
Hilfsmittelsektor im Mittelpunkt der Veranstaltung. Carla Grienberger
vom IKK-Bundesverband beleuchtet die Ausschreibungssystematik. In 
einer Podiumsdiskussion, an der neben Grienberger auch Vertreter der 
Deutschen BKK, der rehaVital und des Industrieverbandes Spectaris 
teilnehmen, wird nach dem richtigen Weg für 
Hilfsmittel-Ausschreibungen gefragt.
Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: 
http://www.euroforum.de/ots-adk08

Pressekontakt:

Weitere Informationen:
Romy König
Presseabteilung
EUROFORUM Deutschland GmbH
Otto-Volger-Str. 21
65843 Sulzbach/Ts.
Tel.: +49 (0) 6196/585-326
Fax: +49 (0) 6196/585-310
Mailto:romy.koenig@euroforum.com
www.euroforum.com

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