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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI fordert Nachbesserung des Übernahmegesetzes

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
unterstützt die Absicht der Bundesregierung, das Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft zu setzen. Für
die am Finanzmarkt Beteiligten sei es wichtig, dass ebenso wie in
allen anderen Partnerländern der EU ein verlässlicher Rahmen für
Unternehmensübernahmen geschaffen werde.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft, BDI, Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deutscher Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) und Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV), zielen mit ihrer gemeinsamen
Stellungnahme darauf ab, nach dem Scheitern der
EU-Übernahmerichtlinie im Juli gleiche Wettbewerbsbedingungen für
deutsche Unternehmen im europäischen Maßstab zu schaffen. Das
betreffe vor allem Regelungen zur Neutralitätspflicht des Vorstandes
der angegriffenen Gesellschaft, die wegen fehlender Rahmenbedingungen
in der EU in die Gesetze gehörten.
Die Spitzenverbände begrüßen ausdrücklich, dass der
Regierungsentwurf jetzt der Hauptversammlung die Möglichkeit
eröffnet, den Vorstand unabhängig vom Vorliegen eines
Übernahmeangebotes zu Handlungen zu ermächtigen, die den Erfolg des
Angebotes verhindern können - im Wege eines so genannten
Vorratsbeschlusses. Solche Abwehrmaßnahmen müssten auch in
Deutschland im Interesse der Aktionäre grundsätzlich möglich sein. Es
verbleiben allerdings noch erhebliche Kritikpunkte in wichtigen
Einzelfragen, die auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Donnerstag
aufgreift.
Nachbesserungsbedarf besteht vor allem in den geplanten Regelungen
zum Vorratsbeschluss. So sollten die Mehrheitsanforderungen an dem
Beschluss von Dreiviertel des stimmberechtigten Kapitals in der
Hauptversammlung auf eine einfache Mehrheit abgesenkt werden.
Qualifizierte Mehrheiten werden in aller Regel nur bei strukturellen
Änderungen verlangt, um die es bei Abwehrmaßnahmen aber nicht geht.
Auch müsse auf eine zu detaillierte Beschreibung der Abwehrmaßnahmen
verzichtet werden. Schließlich sollte die Geltungsdauer für die
Ermächtigung des Vorstandes von 18 Monate auf fünf Jahre, mindestens
aber 36 Monate verlängert werden. Andernfalls müsse sich bei
Gesellschaften, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
faktisch jede Hauptversammlung mit dem Thema befassen.
Die gemeinsame Stellungnahme ist auf den BDI-Internetseiten
www.bdi-online.de unter Infothek/Publikationen abzurufen.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028 - 1566
Fax: 030 / 2028 - 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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