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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Anhörung zum Energiewirtschaftsgesetz: VKU: Schwere Mängel

Köln (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der
ca. 1.000 örtliche bzw. regionale Strom- und Gasversorger vertritt,
sieht hinsichtlich des Regierungsentwurfs für ein neues
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schwere Rechtsbedenken und
unverhältnismäßig hohe Folgekosten für die Stadtwerke. Bei der
heutigen Bundestagsanhörung zum EnWG spricht sich der VKU vor allem
gegen überzogene Entflechtungs-(Unbundling) Vorschriften aus und
warnt vor einer Reglementierungs- und Bürokratisierungsflut, die
unter dem Deckmantel der Liberalisierung daherkomme. Eine Abkehr vom
Prinzip der Kostenorientierung bei der Netzentgeltermittlung würde zu
Lasten der Investitionen und Versorgungssicherheit gehen.
Die VKU-Forderung nach einer "normierenden Regulierung", nach der
die wesentlichen Bedingungen für den Netzzugang und die Methoden zur
Festlegung der Netzentgelte präzise im Gesetz bzw. in den
Verordnungen festgelegt werden, sei durch den gegenwärtigen Entwurf
nicht eingelöst worden. Schwere Rechtsbedenken sieht der VKU vor
allem in der zentralen Vorschrift zur Netzentgeltbestimmung, die
nicht nur viel zu unbestimmt, sondern auch widersprüchlich sei:
Verfassungsrechtlich sei es nicht zulässig, dass im Gesetz der -
richtige - Grundsatz (Kostenorientierung) formuliert werde, der durch
eine Verordnung wieder aufgehoben werden könne. Dies würde zu einem
unakzeptablen Freibrief und zu einer Experimentierklausel für den
Regulator werden. Auch in einer schwierigen Regelungsmaterie müsse
auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bestanden werden.
Im Übrigen würde eine Abkehr vom Prinzip der Kostenorientierung
bei der Ermittlung der Netzentgelte aus Sicht des VKU die
wirtschaftliche Situation der Unternehmen derart schwächen, dass
deren Investitionsbereitschaft reduziert werde. Dies führe zu einer
Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit sowie des sicheren und
zuverlässigen Betriebs der Netze. Zwar würden sich die Stadtwerke
einem sachgerechten Vergleichsverfahren nicht verschließen, jedoch
sei das bisher vorgeschlagene Strukturklassenmodell auf Basis der
Absatzdichte, also ein Unternehmensvergleich aufgrund nur eines
einzigen Merkmals, absolut nicht sachgerecht. Die Zahl und die
Festlegung der Strukturklassen sei ein sehr komplexes Thema und
bedürfe der notwendigen Sorgfalt. Deshalb könne ein solches
Vergleichsverfahren, wenn es nicht Äpfel mit Birnen vergleichen
wolle, erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Die Vorschriften zur Entflechtung des Netzbetriebs von Erzeugung
und Vertrieb seien überzogen und gingen über die Anforderungen der
EU-Richtlinien hinaus, was zu einem erhöhten Personalbedarf für die
Unternehmen führe. Die Entflechtung sei mit massiven Eingriffen in
die gesamte technische und personelle Organisationsstruktur von
integrierten Unternehmen verbunden. Die daraus entstehenden Kosten
träfen überproportional die kleinen und mittleren Unternehmen, wobei
hinzukomme, dass durch eine überspitzte Konzernklausel viele
Kleinst-Stadtwerke in die Entflechtungsvorschriften einbezogen sind
und überfordert würden. Nach vorliegenden Schätzungen würden die
Entflechtungsmaßnahmen je Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro
kosten.
Rückfragen an: 
Wolfgang Prangenberg 
Tel.: 0221/3770-206

Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell

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