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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Gemeinsame Stellungname von VIK, VKU und EFET Deutschland zum Markttransparenzstellengesetz
Transparenz auf den Energiehandelsmärkten - Sonderweg in Deutschland?

Berlin (ots)

"VKU, VIK und EFET Deutschland begrüßen die zum Jahreswechsel eingeführte EU-Verordnung 'REMIT' als wegweisende Transparenzverordnung, da sie zusätzliches Vertrauen in den Energiegroßhandel schaffen wird "Als Verbände haben wir uns schon seit Jahren für mehr Transparenz auf den Handelsmärkten ausgesprochen. Aufgrund der weitreichenden Berichtspflichten für alle europäischen Marktteilnehmer besteht kein Grund für nationale Sonderwege. Das im Bundestag diskutierte Markttransparenzstellengesetz als nationale Implementierung der REMIt schießt über das Ziel hinaus und kann den Wettbewerb im Energiehandel sogar beeinträchtigen." sagen Dr. Jan Haizmann, Geschäftsführer von EFET Deutschland, Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK).

VIK, VKU und EFET Deutschland unterstützen REMIT und das Ziel transparenter Märkte. Die in den drei Verbänden organisierten Mitgliedsunternehmen setzen sich seit Jahren für einen freien Wettbewerb und eine transparente Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Energie ein. "Transparenz hat eine elementare Wirkung auf die Liquidität des Großhandelsmarktes und ist Grundlage für dessen Funktionsfähigkeit," so die drei Geschäftsführer. "Mit den Regelungen zum Verbot von Marktmissbrauch wurde eine wichtige Regelungslücke bei der Beaufsichtigung der Energiemärkte geschlossen".

Im Haus der Bundespressekonferenz findet heute ein Parlamentarischer Abend zu dem kontrovers diskutierten Gesetzesentwurf für eine geplante Markttransparenzstelle statt. Laut Gesetzentwurf soll der Handel mit Strom und Gas durch das "Markttransparenzstellengesetz" transparenter und nachvollziehbarer werden, Marktmissbrauch und Markdominanz würden präventiv ausgeschlossen.

Deutscher Sonderweg statt europäischer Lösung

Die beteiligten Verbände halten eine nationale Transparenzstelle in der vorgeschlagenen Form nicht für aussagekräftig, da Entscheidungen im Stromhandelsgroßmarkt europäisch beziehungsweise auch international getroffen werden. Das Gesetz stellt einen deutschen Sonderweg dar, der einen unverhältnismäßigen Mehraufwand bei den betroffenen Unternehmen und Behörden in Deutschland verursacht. Die Meldung von Transaktions- und Fundamentaldaten an europäische und nationale Behörden wird abschließend durch die zum 28.12.2011 eingeführte REMIT-Verordnung geregelt. Meldeprozesse und -pflichten werden auf europäischer Ebene im Rahmen von Durchführungsrechtsakte der Kommission geregelt.

Konkretisierung auf europäischem Level steht noch aus

"Hilfreicher ist es aus Sicht von EFET, VIK und VKU, zunächst die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der REMIT durch die EU-Kommission in Form sogenannter Durchführungsakte abzuwarten", so unisono die Geschäftsführer. "Nur so bleibt das Gesetz mit dem höherrangigen Recht vereinbar, und es wird unnötiger Implementierungsaufwand bei Unternehmen und Behörden vermieden". Dass die Umsetzung des Gesetzesvorschlags lediglich geringe Kosten für die Wirtschaft verursacht, bezweifeln die drei Verbände stark.

Solange die REMIT-Durchführungsakte nicht erlassen sind, steht nicht ausreichend konkret fest, welche Fundamental- und Transaktionsdaten in welcher Form und auf welche Weise an ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) als europäische Regulierungsbehörde (und nationale Behörden) gemeldet werden müssen. Mit Inkrafttreten der REMIT-Durchführungsakte müsste das deutsche Meldeverfahren zwangsläufig komplett geändert werden, da REMIT die Definition und Erhebung von Transaktionsinformationen und Fundamentaldaten abschließend regelt. Aus diesem Grund ist bis zum Erlass dieser europäischen Implementierungsmaßnahmen die Einführung eines umfassenden deutschen Meldeverfahrens ineffizient. Die MTS sollte sich aus Sicht der vier Verbände daher in ihrem Umsetzungszeitplan an dem REMIT-Zeitplan orientieren und nicht "vorpreschen".

Kein preisdämpfender Effekt durch Markttransparenzstelle

EFET, VKU und VIK weisen darauf hin, dass bisher keinerlei missbräuchliche Marktbeeinflussungen, die die Preise ungerechtfertigt erhöht hätten, ermittelt werden konnten. Die drei Geschäftsführer: "Die Marktteilnehmer erleben bei ihrer Handelstätigkeit täglich die hohe Effizienz und Transparenz des deutschen Marktes."

Die beachtliche Anzahl der Handelsteilnehmer aus dem In- und Ausland und die hohe Liquidität belegen, dass dem Markt ein großes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. Entsprechend hat das Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung trotz der Erfassung von enormen Datenmengen keinen Missbrauch feststellen können; durch das Gesetz entsteht der Eindruck, dass trotz fehlendem Missbrauchsbeweis eine immerwährende Sektoruntersuchung gesetzlich verankert werden soll.

EFET Deutschland - Verband Deutscher Gas- und Stromhändler VKU - Verband kommunaler Unternehmen VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Mehr Informationen: www.efet-d.org , www.vku.de , www.vik.de

Pressekontakt:

Irina Nikolova, I.Nikolova@efet.org, EFET Deutschland, 030 2655 7824;
Carsten Wagner, Carsten.Wagner@vku.de, 030 58580-220;
Roland Schmied, R.Schmied@vik.de, 0201 8108415;

Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell

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