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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil zur Auto-Garantie Ein Hoch auf das BGB WOLFGANG MULKE, BERLIN

Bielefeld (ots)

Wieder einmal mussten die höchsten Richter des Landes über ein Verbraucherrecht entscheiden, das ehrbare Kaufleute alter Prägung gar nicht erst verletzt hätten. Bei erkauften Garantien für das gebrauchte Auto ist es fortan egal, ob die Wartung in einer Vertragswerkstatt vorgenommen wurde oder bei freien Mechanikern. Solange es keinen Zusammenhang zwischen dem zum Garantiefall führenden Schaden und der vermeintlich nicht so fachkundigen Inspektion gibt, muss der Schaden ersetzt werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die keines Richterspruchs bedarf. Doch die Geschäftswelt ist härter und komplizierter geworden. Manche Geschäftsbedingungen sind so umfangreich, dass man Tage mit dem Lesen und Verstehen zubringen könnte. Das schafft kaum ein Verbraucher. Immer wieder schaffen es einzelne Kunden oder Verbraucherorganisationen jedoch, miese Vertragsklauseln auf dem Rechtsweg zu kippen, wie auch in diesem Fall. Das gelingt vor allem, weil es seit über 100 Jahren das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt, in dem das geschäftliche Miteinander geregelt ist. Mitunter sind die im BGB verwendeten Begriffe schwammig formuliert. Doch gerade die inhaltliche Offenheit lässt das BGB zeitlos wirksam werden, selbst in einer Phase schwindender wirtschaftlicher Moral.

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