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Neue Westfälische (Bielefeld): Adoptionsrecht für Homosexuelle Endlich gleichberechtigt KATHARINA BÄTZ

Bielefeld (ots)

D as Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die sogenannte Sukzessivadoption ist durch. Homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen in Zukunft nicht nur ein leibliches Kind ihres Partners adoptieren, sondern auch eines, das der Partner zuvor angenommen hat. Gut so, denn dieses Recht für Schwule und Lesben ist längst überfällig. Natürlich gibt es die üblichen Bedenkenträger: Das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern könne dem Kind schaden oder gar einen Identitätsverlust bewirken, heißt es. Doch alle Zweifler sollten auch daran denken, dass Kinder dank des Urteils in stabileren Familienverhältnissen - wenn auch anders als von vielen gewünscht - groß werden können. Außerdem wird die rechtliche Stellung des Kindes, beispielsweise beim Erbrecht, verbessert. Das Urteil aus Karlsruhe betrifft zwar nur Wenige. Letzten Endes aber zeigt es den Weg in eine Zukunft, in der - sollte es auch im Steuerrecht zur Gleichbehandlung homosexueller Paare kommen - die größten Unterschiede zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe beseitigt sein werden.

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