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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil zu Samenspenden Kinderrechte SIGRUN MÜLLER-GERBES

Bielefeld (ots)

Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung, Präimplantationsdiagnostik: Lange Jahre ist in Deutschland leidenschaftlich gestritten worden über das unbedingte Recht erwachsener Menschen auf ein - möglichst gesundes - leibliches Kind. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verschiebt nun erfreulich deutlich die Perspektive: Das Kind sollte im Zentrum der Debatte stehen, nicht die Eltern. Dass ein biologischer Vater, ein Samenspender, anonym bleiben will, wiegt weniger schwer als der Wunsch seiner Tochter, die eigene Herkunft zu kennen. Das Urteil steht damit in einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen in jüngerer Zeit: Kinder haben - auch gegen den Willen der Mutter - ein Recht auf die Fürsorge nicht verheirateter Väter, stellte das Bundesverfassungsgericht beispielsweise 2010 fest. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und doch dauerte es Jahre, bis die Bundesregierung das Urteil endlich - vorige Woche - in ein Gesetz goss. Nun macht das OLG noch einmal den richtigen Weg deutlich: weg vom unbedingten Recht auf ein Kind, hin zum unbedingten Recht der Kinder.

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