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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Beschneidung männlicher Babys Kein Spielraum für Interpretation PETER STUCKHARD

Bielefeld (ots)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Das sagt Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Ist dieser Satz der Interpretation nach dem Motto: "ja, aber, und zwar..." zugänglich? Das ist er nicht, er ist von schöner Klarheit. Die Beschneidung eines männlichen Babys ist eine Körperverletzung. Da es dafür keine medizinische Indikation gibt, darf sie auch kein Arzt vornehmen. In das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf der Bundestag allerdings mit einem Gesetz eingreifen. Dazu hat er jetzt einen Anlauf unternommen. Der Vorschlag der Bundesregierung, die Körperverletzung an Babys zuzulassen, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt, geht fehl. Weil er ein Einfallstor öffnete, das auf immer verschlossen bleiben muss. Die Schutzfunktion des Artikel 2 darf nicht angetastet und der Erosion ausgesetzt werden. Dahinter muss auch das Recht auf die Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung zurückstehen. Das Argument, es handele sich bei der Beschneidung doch um eine Jahrtausende alte Tradition, befördert das Grundgesetz auf das kulturelle Niveau der Voraufklärung. Das Recht auf Religionsfreiheit schließt nicht das Recht auf Körperverletzung ein. Genauso wenig wie das Recht auf Erziehung die Anwendung der Prügelstrafe an Kindern einschließt. Mit dem Beitritt zur UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik zudem dazu verpflichtet, überlieferte Bräuche abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind. Dem Respekt vor anderen als der christlichen Religion tut es keinen Abbruch, die Entscheidung für oder gegen eine Beschneidung den Eltern aus der Hand zu nehmen und sie dem einwilligungsfähigen jungen Mann zu überlassen. Dem Rechtsfrieden in Deutschland dient am besten der Respekt vor Buchstaben und Sinn der Verfassung.

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