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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar BGH-Urteil zur Tätigkeit von Tagesmüttern Lärm um wenig SANDRA SPIEKER

Bielefeld (ots)

Gespannt schauten alle am Freitag nach Karlsruhe, als es um die Betreuung von Kindern in Privatwohnungen ging. Der Deutsche Kindertagespflegeverein befürchtete weitreichende Folgen. Dass Tagesmüttern Steine in den Weg gelegt werden, erscheint angesichts des großen Bedarfs völlig unverständlich. Die wesentliche Frage ließen die Karlsruher Richter bei ihrer Entscheidung unbeantwortet. Sie machten keine grundsätzlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung in Privatwohnungen. Damit lassen sie die Tagesmütter weiterhin ohne Rechtssicherheit. Ein Nachbar von Kindertagesstätten muss Lärm hinnehmen, warum nicht dann auch eine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus? Schließlich handelt es sich um weitaus weniger Kinder, die dort ihren Tag verbringen, als in einer großen Einrichtung. Und wo ist der Unterschied, wenn an jenem Ort eine Familie mit vier Kindern leben würde? Und bekommt nicht jeder Besuch, so dass fortwährend Fremde durch die Hausflure laufen? Fakt ist, dass Tagesmütter ein wichtiger Baustein in der Betreuung von Kindern sind - nicht nur wegen fehlender Krippenplätze. Viele Eltern schätzen die persönliche Atmosphäre. Zudem fördert die Bundesregierung Tagesmütter und hat sie anderen Betreuungsformen gleichgestellt. Sollte die Nutzung einer Privatwohnung weiter eingeschränkt werden, kann das eine große Lücke reißen. Und die Lücke ist schon heute riesig. Derzeit fehlen 16.000 Tagesmütter.

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