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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Schmerzensgeld für Hinterbliebene Überfällig HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Für die Verkehrssicherheit wird in Deutschland mittlerweile einiges getan. Trotzdem kommen immer noch viel zu viele Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Ihre Hinterbliebenen haben zwar gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung einige Ansprüche. Letztere müssen beispielsweise für den Unterhalt aufkommen, den das Unfallopfer zuvor erbracht hat. Der Schädiger muss Schadenersatz dafür leisten, dass der getötete Angehörige sich nicht mehr um seine Familie kümmern kann. Auch die Beerdigungskosten sind von ihm zu zahlen. Die Angehörigen haben jedoch keinen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld. Für die Trauer und ihr Leid bekommen sie im Normalfall keinen Cent. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie durch den Unfalltod des Familienmitglieds ernsthafte Schäden an ihrer eigenen Gesundheit davongetragen haben. Die Schäden müssen die Hinterbliebenen beweisen, was zumeist nicht ohne medizinische Gutachten geht. Das Prozedere wird von vielen Hinterbliebenen zu Recht als zynisch und ungerecht empfunden. Deshalb ist der Vorstoß der bayerischen Justizministerin, hier Abhilfe zu schaffen, zu begrüßen. Eigentlich ist er längst überfällig. Auch wenn ein generelles Schmerzensgeld an Hinterbliebene von Unfallopfern deren Leid nicht aufwiegen würde, hätte es neben dem materiellen Aspekt doch auch eine wichtige symbolische Wirkung und wäre eine Anerkennung. Zwar knüpft das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Schmerzensgeld bislang an körperliche Beeinträchtigungen. Das BGB ist allerdings mehr als 100 Jahre alt. Seither hat sich einiges geändert. Im Gegensatz zu früher haben wir heute ein viel größeres Verständnis, einen ausgeprägten Begriff und ein Bewusstsein für die Bedeutung seelischer Schäden. Dem sollte der Gesetzgeber Rechnung tragen.

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