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Neue Westfälische (Bielefeld): Verwaltungsgericht stoppt Versammlungsgesetz in Sachsen Die Auseinandersetzung führen PETER GÄRTNER, BERLIN

Bielefeld (ots)

Der Gedanke ist zunächst nicht abwegig: Warum sollte man nicht Orte wie die Dresdner Frauenkirche für Demonstrationen sperren? Die rechtsextremen Anmelder verfolgten stets nur ein Ziel: vor den symbolträchtigen Kulissen zu provozieren. Sachsens CDU-FDP-geführte Landesregierung wählte mit dem Versammlungsgesetz diesen Weg, um zu verhindern, dass die hässlichen Bilder von Aufmärschen Rechtsextremer an jedem Gedenktag um die Welt gehen. Doch große Teile der Landtagsopposition aus Linken, SPD und Grünen hielten das Vorhaben nicht nur aus formalen Gründen für unrechtmäßig, weil es im Blitzverfahren durch das Parlament gewinkt wurde. Wie man weiß, scheiterte das Vorhaben kläglich: Das Verwaltungsgericht erlaubte trotz des neuen Gesetzes den Aufmarsch der Braunen mit der schlüssigen Begründung, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Vorrang habe. Nur vordergründig ist dies ein Grund zum Jubeln für die Opposition. Denn das eigentliche Problem bleibt bestehen. Für den Rechtsstaat und Demokraten ist der unbequemere Weg letztlich der bessere: die Auseinandersetzung mit dem braunen Gedankengut führen und nach Argumenten und Fakten suchen, um bestimmte rechtsradikale Gruppen, Kameradschaften und Parteien zu verbieten.

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