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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Kommunalkammer Nur mit Veto-Recht BERNHARD HÄNEL

Bielefeld (ots)

Haushaltsnot wohin man blickt: Bund, Länder und Gemeinden pfeifen aus dem letzten Loch. Ob Bundes- oder Landtag - wer derzeit noch Wohltaten verteilen will, macht's sich einen schlanken Fuß und schiebt die Kosten auf die unterste Ebene weiter. Das sind die Kommunen. Sie können sich nicht wehren, weil sie faktisch rechtlos sind gegenüber Legislative und Exekutive. In NRW hat daran auch die Einführung des Konnexitätsprinzips so gut wie nichts geändert. Dessen Formel "Wer bestellt, bezahlt", haben Landesregierung und Landtag mit Taschenspielertricks ausgehebelt. Wenn die Kosten für die Kommunen die gesetzliche Marge überschritten, wurden exakt so viele Einzelpakete geschnürt, dass die Kommunen nicht umhin kamen, die Zeche zu bezahlen. Angesichts dieses bisweilen dreisten Umgangs mit Städten, Kreisen und Gemeinden mutet die Initiative von Pit Claußen und Friedel Heuwinkel zahnlos an. Ein Anhörungsrecht mit aufschiebender Wirkung ist so ziemlich das wirkungsloseste Instrument, das man sich vorstellen kann. Ein Blick nach Rheinland-Pfalz, wo es bereits seit 1995 eine zweite Kammer gibt, zeigt, wie wirkungslos das Gremium ist. Außer Spesen ist da wenig gewesen. Mehr Mut ist daher angeraten. Sollte es in NRW zu einer Großen Koalition kommen, sollten Nägel mit Köpfen gemacht und eine zweite Kammer in der Landesverfassung festgeschrieben werden. Mit Veto-Recht beim Griff in die kommunalen Kassen.

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