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3sat-Programmhinweis
"NEUES... spezial" fragt: Wie weit geht die staatliche Überwachung der elektronischen Kommunikation?

Mainz (ots)

Montag, 6. August 2001, 21.30 Uhr
Die Informationstechnologie von morgen verspricht
Otto-Normal-Bürgern bereits heute enorme Vorteile: E-Business,
bessere medizinische Versorgung, blendende Unterhaltung und nicht
zuletzt bequemere Kommunikation. Doch er wird dafür mit immer weniger
Privatsphäre bezahlen müssen - denn Nutzer elektronischer
Kommunikationseinrichtungen sind gläsern! Dabei kommt der Ahnungslose
gleich von mehreren Seiten ins Visier elektronischer Schnüffler. Da
ist beispielsweise die "klassische" Spionage ausländischer Mächte,
die sich heute neben der Regierungsspionage vor allem auf die
Industriespionage konzentriert. Große Antennen belauschen den Äther
stichwortgestützt nach allem, was verwertbar erscheint. Nach dem
soeben veröffentlichten Untersuchungsbericht des Europaparlaments
bespitzeln vor allem die USA und Großbritannien mit Hilfe des
Lauschsystems "Echolon" selbst die eigenen Verbündeten.
Aber auch der eigene Staat horcht mit. Mit dem seit 1998 dritten
Regierungsentwurf einer neuen
Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV), der im April 2001
der Bundesregierung zur Entscheidung vorlag, sollen die letzten
Lücken bei der Überwachung von Telekommunikation und E-Mail-Verkehr
geschlossen werden. Haben wir damit bald einen perfekten
Überwachungsstaat, fragt die "NEUES... spezial"-Ausgabe "Großer
Bruder 3.0 - Die Hightech-Überwachungsgesellschaft". Überall in
Europa ist die Argumentation die gleiche: Im Kampf gegen
Rechtsradikalismus, Wirtschaftskriminalität und Kinderpornographie
soll den Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf die digitalen Netze
vereinfacht werden. Sämtliche öffentlichen digitalen Netze sollen für
die Polizei und sonstige "Bedarfsträger" anzapfbar sein.
Grundsätzlich sollen alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen,
die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und
Weiterleitung der Kommunikationsdaten an die Strafverfolger
verpflichtet werden. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Sprach-
oder Datenverkehr handelt, ob der Abzuhörende ein Handy- oder einen
ISDN-Anschluss nutzt. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen
zum Abhören müssen die Telekom-Anbieter und Netz-Provider auf eigene
Rechnung schaffen, die schließlich der Kunde bezahlt. Ein Passus des
TKÜV-Entwurfs lässt besonders aufhorchen: Die
Strafverfolgungsbehörden haben laut Verordnung selbst zu prüfen, ob
die Abhörmaßnahme gesetzeskonform ist, während es bisher Usus war,
dass ein Untersuchungsrichter sein Plazet geben muss.
Geht es nach den Strafverfolgungsbehörden, dann wird der Staat in
Zukunft über technische Schnittstellen Zugriff auf alle digitalen
Netze haben. "NEUES... spezial" klärt die Frage, was die Umsetzung
des derzeitigen TKÜV-Entwurfs einerseits für den Einzelnen,
andererseits für die Wirtschaft und die demokratisch verfasste
Gesellschaft bedeutet. Wie funktioniert der staatliche Zugriff auf
die Daten?
Presse und Öffentlichkeitsarbeit 3sat
Peter Bernhard (06131 - 706261)

Original-Content von: 3sat, übermittelt durch news aktuell

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