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Sicherheit geht vor: Auto-Tuning hat Grenzen
R+V-Infocenter: Autozubehör nur nach Vorschrift anbringen - bei unzulässigem Auto-Tuning sind Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gefährdet

Wiesbaden (ots)

Sportlicher, schicker, individueller: Der Markt für Auto-Tuning ist unüberschaubar groß - aber nicht jede Fahrzeugveredelung wie bunte Unterbodenleuchten oder Gravuren an Fahrzeugscheiben ist in Deutschland auch wirklich zulässig. "Wer sein Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das sogenannte Chip-Tuning, setzt sich und andere unter Umständen einer höheren Gefahr aus", so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. "Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erlöschen." Er rät deshalb, nur zugelassene Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.

Für die Umrüstung des eigenen Autos gilt also: Genau auf die Zertifikate von einem Sportlenkrad, dem Sportauspuff, zusätzlichen Scheinwerfern oder anderen neuen Teilen achten. "In den Zertifikaten steht, welche Vorschriften für die Montage im Sinn der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gelten und für welches Fahrzeug das Zubehör geeignet ist", erklärt R+V-Experte Walter. "Die Sicherheit muss auch nach dem Einbau gewährleistet sein." Durch ein Gutachten bestätigt ein Fachmann vom TÜV die korrekte Montage. Die Einbaubescheinigung muss der Autobesitzer dann der Zulassungsstelle vorlegen, die alles in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Das R+V-Infocenter empfiehlt, Veränderungen am Fahrzeug direkt der Kfz-Versicherung mitzuteilen. "Die Zertifikate der Zusatzteile sollten zusammen mit den Fahrzeugpapieren immer griffbereit sein", so Karl Walter.

Autoteile mit Zulassung

Nach der Prüfung dürfen die Teile nicht mehr verändert oder eigenständig repariert werden. Ansonsten verfällt die Genehmigung oder die Zulassung des Wagens. Das Fahrzeug kann dann aus dem Verkehr gezogen werden - oder die Versicherung zahlt nicht im Schadenfall.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Beim Kauf von Autozubehör müssen die Zertifikate als Originale 
     vorliegen.
   - Grelles Xenon-Licht darf nur mit zusätzlicher Ausrüstung 
     eingebaut werden.
   - Veränderungen wirken auf das gesamte Fahrzeug: Erhöhte 
     Motorleistung erfordert bessere Bremsen.

Pressekontakt:

http://www.infocenter.ruv.de
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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