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Vorsorgesparer aufgepasst: Riester- und Basisrente sorgen für Plus im Steuerbescheid

Saarbrücken (ots)

- Bis zum 31. Mai dieses Jahres muss die Steuererklärung für 2014
  beim Finanzamt eingehen. 
- Der Aufwand lohnt sich in vielen Fällen 
- ein Altersvorsorgevertrag kann finanzielle Vorteile bringen.

Kurz vor Ende der Abgabefrist am 31. Mai treffen in diesen Tagen unzählige Steuererklärungen auf deutschen Finanzämtern ein. Der Aufwand lohnt sich häufig: 873 Euro bekommen Steuerpflichtige im Schnitt jährlich erstattet. (1) Gerade Vorsorgesparer, die in einen Riester-Vertrag oder eine Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - investieren, können mit einer richtig ausgefüllten Steuererklärung Geld sparen. Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, wie sich Vorsorgesparer teils hohe Rückzahlungen sichern.

Riester-Rente: Von Zulagen und Steuererstattungen profitieren

Bis zum Rentenbeginn sind die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei, danach gilt der persönliche Steuersatz. "Der Sparer entrichtet die Beiträge für seinen Vertrag aus dem bereits versteuerten Nettoverdienst. Damit die Riester-Beiträge steuerfrei bleiben, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern nachträglich vom Finanzamt erstattet", sagt Michael Greifenberg. Wer 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulage gespart hat, bekommt jährlich 154 Euro Zulagen vom Staat. Familien werden noch stärker gefördert: Für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300 Euro gutgeschrieben. In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die investierte Vorsorgesumme in der "Anlage AV" ein. Das Finanzamt errechnet dann die individuelle Steuerersparnis. Bereits gewährte Zulagen werden bei der Rückerstattung abgezogen. "Gerade Singles und Paare ohne Kinder profitieren von Steuererstattungen", so Greifenberg.

Basisrente: Mehr als drei Viertel der Beiträge steuerlich absetzbar

Besserverdiener und Selbstständige profitieren bei einer Altersvorsorge mit der Basisrente von einer hohen staatlichen Förderung. Bis zu 20.000 Euro können Alleinstehende - bis zu 40.000 Euro Verheiratete - für das Jahr 2014 bei der Steuererklärung geltend machen. Für 2014 können Sparer 78 Prozent der eingezahlten Beitragssumme als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Ein Rechenbeispiel: Wenn ein 40-jähriger verheirateter Alleinverdiener mit einem zu versteuernden Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro jährlich 1.800 Euro in seine Basisrente einzahlt, bekommt er für 2014 ca. 420 Euro an Steuern erstattet. Um sich ihre Steuervorteile zu sichern, müssen Basisrenten-Sparer die "Anlage Vorsorgeaufwand" ausfüllen - ohne großen Mehraufwand: Aufgrund der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Anlage ohnehin auszufüllen.

Tipp: Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommt, kann dieses jederzeit wieder auf sein Rentenkonto einzahlen. Viele Anbieter ermöglichen ihren Versicherten Zuzahlungen außerhalb der monatlichen Raten - auch diese lassen sich bis zur Höchstsumme von der Steuer absetzen.

(1) Statistisches Bundesamt 2015: http://ots.de/LywWt

   Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um 
Quellenangabe: 
www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/steuererklaerung-2014-96294/

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