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Mittelbayerische Zeitung: Abgeschmetterte Trickser

Regensburg (ots)

Von Reinhard Zweigler

Wenigstens eine weitere Schlagzeile hat die rechtsextreme NPD gestern bekommen: Sie scheiterte mit ihrem Klaumauk-Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Rechtsausleger hatten allen Ernstes versucht, sich als Opfer des Rechtsstaates und der demokratischen Parteien darzustellen, die ihnen die Verfassungsmäßigkeit absprechen wollen. Doch die Karlsruher Richter sind nicht auf den juristischen Trick hereingefallen. Eine Art Vorab-Persilschein haben sie der NPD nicht ausgestellt. Die von den NPD-Strategen gedachte Opfer-Rolle vorwärts wurde glatt abgeschmettert. Das ist gut so. Dass die in Karlsruhe abgeblitzte NPD nun vor den Europäischen Menschengerichtshof ziehen will, ist ihr gutes Recht. Interessanterweise werden solche weitgehenden Rechtswege in der kruden NPD-Ideologie ansonsten abgrundtief verabscheut. Wenn es um das eigene Überleben geht, nutzt die NPD jedoch wie selbstverständlich die Möglichkeiten des Rechtsstaates und der europäischen Rechtsordnung, die sie sonst heftig bekämpft. Das ist fast schon schizophren. In Sachen NPD-Verbotsverfahren selbst dürfte der Klaumauk-Antrag keine Bedeutung haben. Weder so noch so. Das Bundesverfassungsgericht ist souverän genug, dass es sich von einem solchen Pseudo-Anerkennungsantrag nicht beirren lässt. Ein leichter Gang über die Hürden des Verfassungsgerichts wird es allerdings nicht. Bislang haben nur die Bundesländer - und zwar einmütig - den Verbotsantrag beschlossen. Der Bundestag und die Bundesregierung lavieren noch hin und her: Dem Verbotsantrag der Länder beitreten oder nicht, einen eigenen Antrag auf den Weg bringen oder die Hände in den Schoß legen? Die Dreieinigkeit dieser Verfassungsorgane wird in einer wichtigen Frage von einer einigermaßen schrillen Disharmonie bestimmt. Es ist für den Ausgang des Verbotsverfahrens zwar relativ unbedeutet, ob einer, zwei oder drei Antragsteller antreten. Doch für die politische Außenwirkung ist es nicht gut, wenn sich zwei hinter den Büschen verstecken und darauf warten, dass der eine, die Länder, die Kastanien aus dem Feuer holt. Wenn es etwa das Kalkül der Bundesregierung sein sollte, dem Verbotsverfahren nicht beizutreten, um im Falle eines Scheiterns nicht haftbar gemacht zu werden, dann wäre dies eine üble Taktiererei. Ein mieses Schauspiel, das einer wehrhaften Demokratie unwürdig wäre. Noch für diesen Monat hat das Merkel-Kabinett eine Entscheidung zum NPD-Verbotsantrag angekündigt. Die Bundesregierung hat in dieser Sache allerdings schon genug Porzellan zerschlagen, und zwar nicht wegen der Ermittlungspannen bei der NSU-Mördergruppe. Die Regierung kann gar nicht anders, als sich dem Gang der Länder nach Karlsruhe anzuschließen. Eigentlich. Ein Motor des NPD-Verbotsverfahrens müsste naturgemäß Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sein. So wie das vor zehn Jahren Otto Schily im Tandem mit Bayerns Günther Beckstein war. Zwar versichert der oberfränkische CSU-Mann jetzt immer wieder hoch und heilig, dass er den Erfolg gegen die NPD in Karlsruhe will, aber warum laviert er dann so lange, sagte einmal Hü und einmal Hot? Sollte sich die Bundesregierung wirklich nicht am Verbotsantrag beteiligen, entstünde die groteske Situation, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, also Friedrichs Behörde, zwar fast das gesamte Material gegen die Neonazi-Partei beschafft hat, sich aber vor der letzten Konsequenz scheut. So viel Hasenfüßigkeit gegenüber Verfassungsfeinden sollte nun aber wirklich nicht sein.

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