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Deutscher Bundestag beschließt Einführung der Real Estate Investment Trusts (REITs)
RölfsPartner begrüßt den Beschluss

Düsseldorf (ots)

RölfsPartner begrüßt den Beschluss und sieht
darin eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sowie eine Chance 
für die Professionalisierung der Immobilienwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat am 23. März 2007 die Einführung von 
REITs in Deutschland beschlossen. Die Fraktionen von SPD und Union 
stimmten geschlossen für das Regelwerk, die FDP enthielt sich, Grüne 
und Linksfraktion lehnten das Gesetz ab. Am 30. März entscheidet der 
Bundesrat hierüber in einer Plenarsitzung, wobei eine Zustimmung als 
sicher gilt, da die Länder bereits in die zuvor geführten 
Expertengespräche eingebunden waren. Das Gesetz wird rückwirkend zum 
1. Januar 2007 in Kraft treten. Damit verfügt nun auch Deutschland 
über das international anerkannte und kapitalmarktorientierte Vehikel
zur indirekten Immobilienanlage, das aufgrund seiner 
"Steuertransparenz" ein interessantes Anlageobjekt für 
institutionelle und ausländische Investoren werden dürfte.
Was verbirgt sich aber hinter dem vieldiskutierten Begriff REIT? 
Ein REIT ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit der 
Geschäftstätigkeit Immobilienerwerb, -verwaltung und -veräußerung. 
Diese Form der Immobilienaktiengesellschaft existiert bereits in über
20 Ländern - in den USA beispielsweise schon seit 1960. REITs 
unterliegen weder der Körperschafts- noch der Gewerbesteuer. Gewinne 
werden nicht auf Gesellschaftsebene, sondern seitens des Anlegers 
besteuert (Steuertranparenz). Bedingung dafür ist, dass bestimmte 
Voraussetzungen erfüllt werden hinsichtlich der Börsenzulassung, der 
Streuung der Aktien, der Vermögens- und Ertragszusammensetzung sowie 
des Immobilienbestands.
"Wir begrüßen den Beschluss sehr. Nach langer Diskussion ist dies 
ein guter erster Schritt, auch wenn er noch einige rechtliche und 
steuerliche Fragen offen lässt", kommentiert Dr. Detlef Koch, 
Rechtsanwalt und Partner bei der zur RölfsPartner Gruppe gehörenden 
Rechtsanwaltsgesellschaft Aderhold v. Dalwigk Knüppel, die 
Entscheidung. "Wir erwarten durch den REIT vermehrte Investitionen in
den deutschen Immobilienmarkt - nach Volumen in Europa mit Abstand 
die Nummer Eins - die Kapitalangebot und Liquidität erhöhen", so der 
Immobilienexperte. Die Hoffnung, dass REITs den Finanzplatz 
Deutschland gegenüber den europäischen Finanz- und 
Wirtschaftsstandorten relevant stärken und die Immobilienwirtschaft 
professionalisieren, scheint also durchaus begründet.
"Auch für Unternehmen, die über größere Immobilienbestände 
verfügen, bieten REITs neue Chancen, da REITs ein probates Instrument
sind, um das bislang in den Immobilien gebundene Kapital freizusetzen
und anschließend in das Kerngeschäft zu investieren", fügt Peter 
Fabry, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der 
RölfsPartner Steuerberatungsgesellschaft, hinzu. "Anreiz soll hier 
die so genannte Exit-Tax bieten; dies bedeutet, dass nur die Hälfte 
der Veräußerungserlöse der Immobilien als Gewinn versteuert werden 
müssen."
Dr. Detlef Koch und Peter Fabry haben zum Thema REITs bereits 
zahlreiche Fachartikel veröffentlicht und bereiten derzeit einen 
Kommentar zum REIT-Gesetz vor, der nach Verkündung im 
Bundesgesetzblatt in einem der führenden Wirtschaftsverlage 
erscheinen wird.
RölfsPartner ist mit 67 Millionen Euro Umsatz und 500 Mitarbeitern
an zwölf deutschen Standorten eine der führenden unabhängigen 
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften Deutschlands. Eine 
starke Teamorientierung und ein ganzheitlicher Beratungsansatz prägen
die Arbeitsweise von RölfsPartner: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, 
Steuerberater, Management Consultants und Corporate 
Finance-Spezialisten arbeiten interdisziplinär eng zusammen. 
International ist RölfsPartner durch die Mitgliedschaft bei Baker 
Tilly International in allen wichtigen Industrienationen vertreten. 
Baker Tilly International ist mehr als 21.000 Mitarbeitern in 93 
Ländern das achtgrößte internationale Netzwerk unabhängiger 
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften.

Pressekontakt:

Danielle Staudt
RölfsPartner - Grafenberger Allee 159 - 40237 Düsseldorf
Tel.: 02 11-69 01-253 - Fax: 02 11-69 01-216
E-Mail: danielle.staudt@roelfspartner.de -
Internet: www.roelfspartner.de
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