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neues deutschland: zur Abstimmung über Bundeswehrmandat

Berlin (ots)

Das Mandat ist eine Ermächtigung. Im Falle der Bundeswehreinsätze eine Ermächtigung zur bewaffneten Unternehmung. Nach einigen zögernden Anläufen hat es sich durchgesetzt, diese auch als Krieg zu bezeichnen. Das Abgeordnetenmandat wiederum ist die Ermächtigung zur Gesetzgebung, bei entsprechenden Mehrheiten auch zum Regieren. Nach einigen zögernden Anläufen hat es sich durchgesetzt, dass das Mandat die Abgeordneten immer öfter mit dem Krieg konfrontiert. Natürlich nur indirekt - würde das Mandat die Abgeordneten selbst zum Auslandskriegseinsatz ermächtigen, wäre das Thema längst von allen Tagesordnungen verschwunden. So aber taucht es immer wieder auf. Während der Bundestag am Donnerstag erneut den Bundeswehreinsatz in Afghanistan verlängerte, beschäftigte bereits das nächste Mandat die Debatten: die direkte Beteiligung der Bundeswehr am französischen Kriegseinsatz in Mali. Führende Mandatsträger wiegten nachdenklich die Häupter. Man sollte mandatieren, lautete der mehrheitliche Schluss. Das ist mittlerweile die alles entscheidende Gewissensfrage: Soll man mandatieren? Die Antwort lautet: Ja! Man sollte die Abgeordneten am besten nach jedem Votum über Auslandseinsätze neu mandatieren. Denn dann würden sie schnell bemerken, dass sie immer wieder gegen jene Mehrheiten entscheiden, denen sie ihr Mandat verdanken. Das würde auch der Gewöhnung entgegenwirken, die im Wahlvolk zu beobachten ist. Eine, die eine Übersättigung gegenüber dem Mandat signalisiert. Gegenüber jedem.

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