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NRZ: Ein Urteil wirft viele Fragen auf - Kommentar zum Samenspender-Urteil

Essen (ots)

Es ist der jungen Frau, die nach dem Hammer Gerichtsurteil nun endlich den Namen ihres Vaters erfahren darf, von Herzen zu wünschen, dass sich ihre Sehnsüchte und Hoffnungen erfüllen: dass ein Mensch wissen will, woher er kommt, von wem er genetisch abstammt, ist nicht mehr als natürlich, und dem trug das Oberlandesgericht Rechnung. Eine Garantie, dass diese Kenntnis glücklich macht, aber gibt es nicht.

Dass der bislang anonyme Mann, der vor 22 Jahren seinen Samen spendete, darüber jähe Vaterfreuden empfinden wird, darf ausgeschlossen werden. Er hat - ob aus Geldnot oder schierer Nächstenliebe - seine Samenzellen gespendet im Vertrauen auf die zugesicherte völlige Wahrung seiner Anonymität.

Trotz des Urteils bleibt hier ein juristischer Graubereich. Klar ist immerhin, dass verrückt oder sträflich leichtsinnig sein muss, wer jetzt noch Samen spendet. Und damit stellen sich nicht nur dem beklagten Essener Mediziner Fragen: Wird er, weil im Extremfall Zwangsgeld und Zwangshaft drohen, den Namen schließlich doch preisgeben? Und wird er dann seine Praxis noch weiter betreiben können?

Und grundsätzlicher: Können und werden die nach Jahren gegen ihren Willen offenbarten biologischen Väter zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und künftig behandelt wie Rabenväter, die ihre Kinder und Familien im Stich ließen? Oder wird, wie in anderen Ländern bereits Praxis, der Samenspender vom Gesetzgeber hundertprozentig vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt? Werden hier, um einzelne Biografien zu heilen, andere Biografien zerstört? Bedeutet das Urteil faktisch das Ende der künstlichen Befruchtung in Deutschland und damit das Ende aller Hoffnungen für Tausende von ungewollt kinderlosen Paaren?

Alle diese Fragen werden demnächst vor Gericht geklärt werden müssen.

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