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Westfalenpost: Nicht zu früh jubeln Bundesfinanzhof für Pendlerpauschale

Hagen (ots)

Von Lorenz Redicker
"Wenn der Erwerbende sich nicht zur Arbeit begibt, so verdient er 
auch nichts." Mit diesem Zitat einer alten Entscheidung des 
Preußischen Oberlandesgerichts begründete gestern der Bundesfinanzhof
(BFH) seinen Eilbeschluss zur Pendlerpauschale. Der Weg zwischen 
Wohnung und Arbeitsstätte ist demzufolge beruflich veranlasst, die 
Kosten wären somit Werbungskosten und von der Steuer absetzbar.
 Nun ist diese Sicht der obersten Finanzrichter aus München nicht die
einzig mögliche. Die Wahl des Wohnortes ist schließlich ein private 
Entscheidung, der Weg dorthin mithin nicht nur beruflich, sondern 
auch privat veranlasst. Zu früh jubeln sollten die Pendler also 
nicht. Erst das Bundesverfassunsgericht entscheidet. Und selbst dann 
wäre noch nicht klar, wer diesen Streit am Ende gewinnt. Für den 
Finanzminister geht es um Milliarden; sollte Karlsruhe die Streichung
der Pauschale kassieren, könnte der Gesetzgeber sie zum Beispiel 
deutlich kürzen, um den selben Einspareffekt zu erreichen.
 Vom Bürger indes wird berufliche Mobilität gefordert - mit Folgen 
bei Nichtbeachtung. Wer etwa arbeitslos ist und eine Arbeitsstelle 
ablehnt, weil ihm der Weg zu weit, zu teuer erscheint, muss mit 
Sanktionen rechnen. Für die Pendlerpauschale gibt es also gute 
Gründe; ihre Streichung mutet willkürlich an, allein dem Sparzwang 
geschuldet. Und die Haushaltslage, soviel hat der BFH vollkommen zu 
Recht festgestellt, rechtfertigt jedenfalls keinen 
Verfassungsverstoß.

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