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Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Asylbewerber
Leistungsgesetz

Osnabrück (ots)

Überfälliges Urteil

Welch schallende Ohrfeige für die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern. Das Bundesverfassungsgericht beließ es nicht dabei, die Sozialleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge als Verstoß gegen das Grundgesetz zu brandmarken. Nein, es verfügte auch gleich noch eine Übergangsregelung. Deutlicher konnte das Gericht das Versagen der Politik nicht offenlegen.

Es ist ein Skandal. Über viele Jahre hinweg gab es Menschen zweiter Klasse in Deutschland, wurde das Asylbewerberleistungsgesetz dazu missbraucht, Ausländer in Not abzuschrecken. Alle Proteste der Kirchen und Sozialverbände waren vergebens. Stattdessen verringerte die Bundesrepublik die Leistungen sogar noch: Seit 1993 gab es keinen Inflationsausgleich, obwohl die Preise seither deutlich gestiegen sind. Ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf das jeder in Deutschland ein Grundrecht hat, Asylbewerber genauso wie Deutsche, ist also schon seit sehr langer Zeit nicht mehr garantiert gewesen. Das Urteil des Verfassungsgerichts war deshalb überfällig.

Der Gesetzgeber muss jetzt endlich seine Hausaufgaben machen. Am besten, er schafft die aktuellen Regelungen mit all ihren Einschränkungen ganz ab. Denn es gibt keinen einleuchtenden Grund, Asylbewerber wesentlich anders zu behandeln als Menschen, die Sozialhilfe bekommen. In jedem Fall ist Tempo geboten, um nach dem peinlichen Urteil schleunigst klare Verhältnisse zu schaffen.

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Telefon: +49(0)541/310 207

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