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Neue OZ: Kommentar zu Opferschutz

Osnabrück (ots)

Peinlich niedrig
Es klingt, als hätte der Staat kein Herz für die Opfer von 
Gewaltkriminalität. So schwer wiegen die Vorwürfe des Weißen Ringes. 
Die Opferschutzorganisation spricht gar von Armutszeugnis, wenn von 
den 200 000 Gewaltopfern pro Jahr nur 8000 eine Entschädigung 
erhielten. Doch so dramatisch stellt sich die Wirklichkeit nicht dar,
wie die Zahlen suggerieren.
Das Opferentschädigungsgesetz sieht vielmehr eine staatliche 
Fürsorgepflicht vor, wenn Bürger durch Gewaltdelikte erwerbsunfähig, 
hilflos oder pflegebedürftig geworden sind. Dann können die Kosten 
für Heilbehandlung oder Rentenleistungen übernommen werden. Diese 
Einschränkung ist sinnvoll, um die begrenzten Staatsmittel allein den
wirklich Bedürftigen zukommen zu lassen. Anderen Gewaltopfern bleibt 
es aber unbenommen, beim Täter Schmerzensgeld einzutreiben.
Die Opferrechte wurden gerade in diesem Jahr sinnvoll ausgeweitet.
So haben Leidtragende nun verbesserte Möglichkeiten zur Nebenklage. 
Nachholbedarf gibt es noch bei den Richtwerten für Entschädigungs- 
und Schmerzensgeldzahlungen. Die sind oftmals peinlich niedrig.

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Telefon: 0541/310 207

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