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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Arbeitsrecht
Emmely

Osnabrück (ots)

Kein Fall von Klassenjustiz
Der Rauswurf der Kassiererin "Emmely" wegen des dringenden 
Verdachts der Unterschlagung von Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro 
ist rechtens: Dieses Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts 
dürften nicht wenige für einen Skandal halten.
Die Rechtsprechung ist in Fällen von Diebstahl oder Veruntreuung 
am Arbeitsplatz jedoch spätestens seit dem Bienenstichurteil aus den 
80er-Jahren klar: Auch das Essen eines Stücks Kuchen kann zur 
Entlassung einer Bäckereifachverkäuferin führen. Ob die Beschuldigte 
Kinder oder ein langes Arbeitsverhältnis hat, spielt keine Rolle. Das
ist hart, aber richtig. Denn andernfalls hätten Gerichte eine Art 
Betrugsgrenze festzulegen: Wie viel darf ein Arbeitnehmer stehlen, 
bis der Rauswurf droht: 2 Druckerpatronen, 20 oder 200? Daher kennt 
das Arbeitsrecht hier keine Toleranz. Dabei geht es nicht um eine 
Geld- oder Gefängnisstrafe, sondern um die Frage, ob die 
Grundvoraussetzung für ein Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Nämlich 
um die Gewissheit des Arbeitgebers, nicht betrogen zu werden. Im Fall
von "Emmely" ist dieses Vertrauen zerrüttet. Schließlich hatten 
Kollegen die Frau schwer belastet, die sich als Mobbing-Opfer ihres 
Arbeitgebers sieht.
Richtig ist, dass Verstöße gegen das Vertrauensprinzip in einigen 
Fällen schon dazu genutzt wurden, um unliebsame Mitarbeiter 
loszuwerden, statt Gnade walten zu lassen. Selbst in Chefetagen kommt
das vor. So wurde schon manchem erfolglosen Geschäftsführer eine 
fehlerhafte Spesenabrechnung zum Verhängnis. Mit Klassenjustiz hat 
der Fall "Emmely" daher nichts zu tun.

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Redaktion

Telefon: 0541/310 207

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