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NIFIS: De-Mail "offenes Scheunentor" für Prism & Co
NIFIS-Vorsitzender Dr. Thomas Lapp: "Riskiert Bundesregierung Sicherheitslücken für Orwell?"

Frankfurt/Main (ots)

Die vermeintlich besonders sichere Kommunikation über De-Mail ist möglicherweise geradezu ein "offenes Scheunentor" für Geheimdienste. Diese Frage stellt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (www.nifis.de). Als Grund nennt der NIFIS- Vorsitzende das "fundamental unsichere Verschlüsselungskonzept" von De-Mail: Das sogenannte De-Mail-Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass vertrauliche Nachrichten bei den Providern für die Übermittlung entschlüsselt und damit potenziell mitgelesen werden können. Der einzig sichere Weg, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wird im Gesetz lediglich als "Option" erwähnt. Dabei wird eine Nachricht vom Absender codiert, dann verschlüsselt übertragen und erst beim Empfänger wieder dechiffriert. "Angesichts der jüngsten Skandale muss man wohl ein gutgläubiger Optimist sein, um zu glauben, dass das kein Risiko ist. De-Mail sieht vor, dass die Daten im Netz bei der Übertragung genau dort entschlüsselt werden, wo sie von Prism & Co abgegriffen werden, nämlich beim Provider", warnt der NIFIS-Vorsitzende.

Zwar lägen der Nationalen Initiative für Internet-Sicherheit keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, ob De-Mail-Provider unter den Fittichen von Prism seien. "Aber es wird immer wieder berichtet, dass die US-Behörden bei jedem Unternehmen mit mindestens einer Zweigstelle in den Vereinigten Staaten den Foreign Intelligence Surveillance Act und den Patriot Act anwenden dürfen und damit unbeschränkten Zugang zu sämtlichen Daten der jeweiligen Firmen bekommen", gibt Dr. Thomas Lapp zu bedenken. Der NIFIS-Vorsitzende fügt hinzu: "Es gibt De-Mail-Provider mit Verbindungen in die USA, die möglicherweise den Zugriff der US-Behörden ermöglichen müssen. Über Details lässt sich nur spekulieren."

Der NIFIS-Chef geht davon aus, dass der Gesetzgeber De-Mail durch die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vom Absender bis zum Empfänger wenn nicht gewollt, dann doch zumindest grob fahrlässig mit einer Sicherheitslücke ausgestattet hat. Auch in Deutschland ist jeder Provider durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung gesetzlich verpflichtet, eine Überwachungsschnittstelle eigens für den staatlichen Datenabgriff einzurichten. "Nimmt man jetzt noch das neue Auskunftsgesetz hinzu, nach dem Provider auf Anordnung die Login-Daten ihrer Kunden herausgeben müssen, bestehen ernsthafte Zweifel an der angekündigten Sicherheit der De-Mail, zumal die Äußerungen der Bundeskanzlerin zu Prism kein besonderes Engagement für den Datenschutz erkennen lassen.", lautet das Fazit von Dr. Thomas Lapp.

Pressekontakt:

Weitere Informationen:
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V.,
Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435 Frankfurt,
Tel.: 069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail: nifis@nifis.de,
Web: www.nifis.de

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Tel. +49 611 97315-0, E-Mail: team@euromarcom.de
Web: www.euromarcom.de

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