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Saarbrücker Zeitung: Innenminister Friedrich blockiert Leutheusser-Schnarrenbergers Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch - "Kein Handlungsbedarf und verfassungsrechtlich bedenklich"

Berlin / Saarbrücken. (ots)

Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplante Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch durch Inkasso-Büros und Anwaltskanzleien droht zu scheitern. Innenminister Peter Friedrich (CSU) brachte gegen den Entwurf in der internen Ressortabstimmung als einziges Kabinettsmitglied grundlegende Bedenken vor, wie die "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet. Friedrich bezweifelte sogar, ob überhaupt Handlungsbedarf bestehe und wies darauf hin, dass die Zahl der Abmahnungen wegen illegaler Downloads aus dem Internet von 575 000 im Jahr 2010 auf 218 000 im Jahr 2011 gesunken sei und der Rückgang weiter anhalte. Grund sei unter anderem, dass nicht mehr alle Internet-Provider Verbindungsdaten speicherten. Hier sehe er viel eher eine Regelungsnotwendigkeit, um eine "einheitliche Speicherung" sicherzustellen, erklärte Friedrich in einer schriftlichen Stellungnahme, die der Zeitung vorliegt. Die von der FDP-Ministerin vorgeschlagene Streitwertbegrenzung auf 1000 Euro nannte Friedrich "kontraproduktiv". Weil diese Begrenzung zu Mahngebühren von nur noch 97,50 Euro je Fall führe, würden Inkassounternehmen und Anwälte nun vermehrt Massenabmahnungen durchführen, da sich Einzelbriefe vom Aufwand her kaum noch lohnten, erklärte der Innenminister. Dass Leutheusser-Schnarrenberger keine unterschiedlichen hohen Streitwerte etwa für Filme und Musik vorsehe, sei zudem "verfassungsrechtlich bedenklich". Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe) weiter berichtet, brachte ein Treffen von Staatssekretärinnen beider Ministerien am Dienstagabend keine Einigung, so dass das Thema möglicherweise ebenfalls beim Koalitionsgipfel am 4. November geklärt werden muss. Leutheusser-Schnarrenberger will mit dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" dem Missbrauch von Abmahnungen mit teilweise sechsstelligen Streitwerten und Mahngebühren von 750 bis 1500 Euro einen Riegel vorschieben.

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