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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Hotel-Urteil des BGH

Frankfurt/Oder (ots)

Der Spruch des Bundesgerichtshofs ist nicht unproblematisch. Denn er wertet - im privaten Rechtsverkehr - das Hausrecht des Hoteliers höher als den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wonach niemand "wegen seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt" werden darf. Der Hotelier begründet seine Ablehnung des Gastes Voigt damit, dass allein dessen Anwesenheit ein Ärgernis für die anderen Gäste darstellen könnte. Das ist nachvollziehbar, eröffnet aber ein schier unendliches Feld. Es stören sich schließlich viele an vielem - an Schwulen, Ausländern, Kindern ... Das Urteil über Voigt, über dessen verachtenswerte politische Gesinnung unter vernünftigen Menschen wohl kein Zweifel besteht, kann doch auch Türöffner sein für Vorgänge, die jetzt, weil es opportun ist, nicht in Betracht gezogen werden. Wie wird das Echo sein, wenn Leute vor verschlossenen Türen stehen, weil sie über Wege zum Kommunismus nachdenken?

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Telefon: 0335/5530 563
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