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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Spitzengespräch der Bundesärztekammer des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz

Hannover (ots)

Aktuelle Fragen der Gesundheitsreform,
Initiativen zur Verringerung der Spätabtreibungen sowie der Umgang 
mit Patientenverfügungen und der Fürsorge am Lebensende standen im 
Mittelpunkt eines Gespräches, das am 25. Oktober in Bonn zwischen 
Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und
des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfand.
Im Zentrum gesundheitspolitischer Reformvorstellungen müssten, so 
die Gesprächsteilnehmer, der Patient und seine individuelle 
Behandlung stehen. Einmütig sprachen sie sich für eine Stärkung der 
Gesundheitsförderung durch Prävention sowie die Förderung der 
Eigenverantwortung aus. Eine hinreichende Gesundheitsversorgung auch 
für gesellschaftliche Randgruppen müsse in der notwendigen 
Solidarität auch in Zukunft sichergestellt sein. Im Gespräch brachten
die Vertreter der Ärzteschaft ihre Sorge über die gegenwärtig 
angestrebten Reformen im Gesundheitswesen zum Ausdruck, besonders mit
Blick auf das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten.
Einigkeit bestand darüber, dass der Schutz des ungeborenen 
menschlichen Lebens verbessert und Regelungen gesucht werden müssen, 
die insbesondere auch die Zahl der Spätabtreibungen verringern 
helfen. Hierbei werden auch Hilfestellungen für das Leben von und mit
Kindern mit Behinderungen eine wichtige Rolle spielen.
Die Gesprächspartner unterstrichen die Notwendigkeit, die Frage 
einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen im Blick auf 
Form, Reichweite und Verbindlichkeit intensiv zu diskutieren. 
Patientenverfügungen sind nur ein Element, um eine menschenwürdige 
Sterbebegleitung zu erreichen. Beide Seiten betonten darüber hinaus 
die Bedeutung der Vorsorgevollmachten für die Ermittlung des 
Patientenwillens. Hospizwesen und Möglichkeiten 
palliativmedizinischer Begleitung müssen dringend weiter ausgebaut 
werden.
Einigkeit bestand ferner darüber, dass eine Mitwirkung von Ärzten 
bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspricht und 
entschieden abzulehnen ist. Vorschläge des Deutschen Juristentages, 
die Garantenpflicht des Arztes für das Leben gesetzlich zum Teil 
zurückzunehmen und berufsrechtliche Regelungen der Ärzte zu 
streichen, die die ärztliche Beihilfe zum Suizid sanktionieren, 
wurden klar zurückgewiesen. Ebenso stimmte man darin überein, jede 
öffentliche Duldung oder Förderung institutionalisierter 
Suizidbeihilfe eindeutig abzulehnen.
Die Delegationen standen unter Leitung des Präsidenten der 
Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, des Vorsitzenden 
der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und des 
Vorsitzenden des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber. Es wurde 
verabredet, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen 
fortzusetzen.
Berlin/Bonn/Hannover, 26. Oktober 2006
Pressestelle der EKD	Pressesprecher der	Pressestelle der Deutschen
	Deutschen Ärzteschaft	Bischofskonferenz
Christof Vetter	Alexander Dückers	Martina Höhns
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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