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BERLINER MORGENPOST: Kommentar zur Präimplantationsdiagnostik-Abstimmung der CDU

Berlin (ots)

Manchmal braucht es nicht viele Worte, sondern nur eine einzige Zahl, um die Brisanz eines Sachverhalts zu unterstreichen. Die 17 ist so eine Zahl. Gerade einmal eine Mehrheit von 17 Stimmen bekam der Antrag auf dem CDU-Parteitag, Gentests an Embryonen zu verbieten. Die lange Diskussion und die hauchdünne Mehrheit für das Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) zeigen, wie schwierig eine Entscheidung in dieser Frage ist - und wie persönlich. Auch die Eltern, die vor der Frage stehen, ob sie sich auf einen Gentest einlassen, machen es sich nicht leicht. Denn es geht nicht um die Schaffung von "Designerbabys", wie es in der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik so oft heißt. Das Erzeugen von Menschen mit bestimmten Merkmalen ist medizinisch gar nicht möglich, da noch nicht erforscht. Oft haben diese Eltern bereits ein Kind mit einer schweren erblichen Erkrankung, oder die Mutter hat zahlreiche Fehlgeburten hinter sich, die sich auf genetisch bedingte Krankheiten zurückführen lassen. Um Kinder zu bekommen, nehmen die Paare einen komplizierten Weg auf sich: den der künstlichen Befruchtung - obwohl sie auch auf natürlichem Weg Kinder zeugen könnten. Doch ist dieser Weg, kombiniert mit der Präimplantationsdiagnostik, eben oft ihre einzige Chance auf lebensfähigen Nachwuchs. Was würde ein Verbot der PID für die betroffenen Frauen und Männer bedeuten? Sie könnten sich entscheiden, auf (weitere) Kinder zu verzichten. Sie könnten das Risiko einer Schwangerschaft eingehen - die in einer weiteren Fehlgeburt enden könnte oder in der Geburt eines schwer kranken, vielleicht sogar todgeweihten Kindes. Sie könnten auch während der Schwangerschaft eine vorgeburtliche Untersuchung vornehmen lassen und sich im Krankheitsfall für eine Abtreibung entscheiden. All diese Entscheidungen sind - Hand aufs Herz - kaum leichter als die, eine Untersuchung auf schwerwiegende Erbkrankheiten an einem Vierzeller im Reagenzglas vornehmen und diesen womöglich absterben zu lassen. Es scheint, als seien die Konsequenzen sogar ungleich schwerer zu tragen. Es erfordert Demut, Kinderlosigkeit zu ertragen. Es bringt körperliche und psychische Herausforderungen mit sich, eine Fehlgeburt oder Abtreibung zu verarbeiten oder sich der Betreuung eines kranken Kindes zu stellen. Die höchst privaten Entscheidungen dafür oder dagegen kann und soll der Staat dem Einzelnen nicht abnehmen, erst recht nicht verordnen. Doch wenn er die PID generell verbietet, raubt er betroffenen Paaren eine humane Alternative. Und nicht nur das: Zudem fördert er den Medizintourismus in andere Länder, in denen die PID erlaubt ist - und gibt auf diese Weise ein Stück Kontrolle über den Einsatz des Verfahrens ab. Nicht ein generelles Verbot ist sinnvoll, sondern eine Diskussion über die Grenzen, in denen diese medizinische Hilfe eingesetzt werden sollte. Dies könnte auch Missbrauch am wirkungsvollsten verhindern. Es ist gut, dass eine Debatte angestoßen ist - und dass die Unions-Delegierten bei der Entscheidung über die PID im Bundestag nicht dem Fraktionszwang unterliegen, sondern nach ihrem Gewissen entscheiden dürfen.

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Telefon: 030/2591-73650
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