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Neu bei AXA: Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung als Rentenversicherung bietet Steuervorteile

Neu bei AXA: Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung als Rentenversicherung bietet Steuervorteile
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Köln (ots)

Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten,
mit dem der Staat das Rentensystem weiter reformiert. Die bisherige
quellenorientierte Altersversorgung mit den drei Säulen gesetzliche,
betriebliche und private Vorsorge geht jetzt in ein
Drei-Schichten-Modell über, das die Art der Anlageform betrachtet.
Die staatliche Förderung wendet sich durch die Angleichung der
Besteuerung von Altersbezügen in erster Linie hin zur Ansparphase.
Neben der viel beachteten Veränderung der Besteuerung von
Lebensversicherungen haben die Gesetzesänderungen auch Auswirkungen
auf die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
(UBR).
Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die neben den
Leistungen einer klassischen Unfallversicherung auch Möglichkeiten
der Kapitalanlage bietet: Die Versicherung zahlte bisher nach Ablauf
der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge (ohne
Versicherungsteuer und ggf. Ratenzahlungszuschlägen) nebst
Überschüssen als Kapitalleistung zurück - jetzt in Form einer Rente.
Sie fällt damit wie die Rentenversicherung / Lebensversicherung auch
unter das neue Alterseinkünftegesetz. Bei Rentenzahlungen ist der
Ertragsanteil ebenso steuerpflichtig, jetzt aber nur noch mit einem
reduzierten Anteil: Beginnt die Rente mit dem 60. Lebensjahr, mussten
bisher 32 Prozent des Ertragsanteils versteuert werden, jetzt nur
noch 22 Prozent. Beginnt die Rente mit 65, reduziert sich der Anteil
sogar von bislang 27 Prozent  auf 18 Prozent. Bei Ausübung des
Kapitalwahlrechts werden die Erträge nach einer Laufzeit von
mindestens 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zur
Hälfte besteuert, und zwar mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Bei kürzeren Laufzeiten oder Rückkäufen sind die Erträge voll
steuerpflichtig.
Neue UBR von AXA als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Damit die UBR auch nach der neuen Gesetzeslage interessant bleibt,
bietet die AXA Versicherung, Köln, seit Jahresbeginn eine
Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung als
Rentenversicherung an. Im Gegensatz zur bisherigen Variante der UBR,
die das Kapital am Ende der Vertragslaufzeit ausschüttet, zahlt diese
Versicherung ab dem vereinbarten Rentenbeginn jeden Monat eine Rente
- und das ein Leben lang. Die Option, sich den Rückzahlungsanspruch
plus Überschussbeteiligung zum Ende der Unfall-Versicherungszeit
ausbezahlen zu lassen (Ausübung des Kapitalwahlrechts), besteht
weiterhin: Der Versicherungsnehmer kann seine Entscheidung über die
Art der Verwendung (Rente oder Kapitalauszahlung) jederzeit bis zum
Beginn der Rente ändern.
Das ist besonders interessant, weil die Entscheidung über
Kapitalauszahlung oder Auszahlung als Rente erst dann getroffen
werden muss, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Entscheidung auf
die Steuerlast im Alter klar ist. In beiden Fällen profitiert der
Kunde nicht nur von den umfangreichen Leistungen der
Unfall-Versicherung, sondern auch vom hohen Garantiezins von 3,5
Prozent - der der internen Kalkulation zugrunde liegt -, einer
zusätzlichen Überschussbeteiligung und der Garantie der
Beitragsrückzahlung - ob als Kapitalauszahlung oder als Rente. Die
neue UBR von AXA gibt es für Kinder, Erwachsene und speziell auch für
Menschen ab 50.
Freibeträge für Kinder nutzen
Auch für Kinder gelten übrigens Steuer-Freibeträge. Sie werden
aber meist nicht ausgeschöpft. Das macht die Kinder-UBR als
Kapitalanlage attraktiv: Mit der neuen Kinder-UBR von AXA besteht die
Möglichkeit, das Kind im Erlebensfall als Bezugsberechtigten zu
benennen. Erhält das Kind die Kapitalleistung, so kann es seinen
Freibetrag voll ausschöpfen - in den meisten Fällen muss keine
Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Weitere Informationen:
www.AXA.de.
Beispielrechnung Kinder-UBR
Eintrittsalter des Kindes         0 Jahre (bei Geburt)
   Endalter                          19 Jahre
   Unfall-Krankenhaustagegeld        20 Euro
   Genesungsgeld                     20 Euro
   Invaliditätssumme                 65.000 Euro
   Vollinvaliditätssumme             325.000 Euro
   Übergangsleistung                 3.000 Euro
   Todesfallleistung                 5.000 Euro
   monatlicher Beitrag*              50,16 Euro
   garantierter Rückzahlungsanspruch 9.999 Euro zzgl.
                                     Überschussbeteiligung
*beinhaltet sog. Erfüllbarkeit (d.h., dass bei Tod des Versorgers
die Beiträge von AXA weitergezahlt werden, so dass die gewünschte
Summe am Ende erreicht wird)

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Gereonstraße 71
D-50670 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell

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