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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Gewerbesteuerreform - Mancher Freiberufler entlastet

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Köln (ots)

DIREKT-Presseinformation des Instituts der   
   deutschen Wirtschaft Köln (IW) Nr. 43 vom 2. September 2003  
   liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der
Gewerbesteuer sieht vor, dass auch Selbstständige künftig die Kassen
der Kommunen auffüllen sollen. Dennoch wird von den 1,1 Millionen
Freiberuflern voraussichtlich nur ein Drittel künftig Gewerbesteuer
zahlen müssen. Und selbst diese Rechtsanwälte, Ärzte und Co. müssen
nicht unbedingt höhere Steuern schultern als bisher. Musterrechnungen
des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigen, dass die
Freiberufler bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent sogar
geringfügig weniger an den Fiskus abzuführen haben. Bei einem zu
versteuernden Einkommen von 100.000 Euro etwa wären für sie nach
bisheriger Regelung im kommenden Jahr 27.633 Euro an Steuern fällig.
Bei einem Hebesatz von 400 Prozent hätte der Freiberufler nach der
Gewerbesteuerreform im Jahr 2004 dagegen nur 27.606 Euro an den
Kämmerer abzuführen. Liegt der Hebesatz allerdings bei hohen 490
Prozent - wie etwa in Frankfurt am Main oder München -, dann steigt
die Steuerlast gegenüber dem Status quo um etwa 10 Prozent auf 30.306
Euro. Der Grund für dieses Ergebnis ist, dass die freien Unternehmer
die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380
Prozent von der Einkommensteuer abziehen dürfen und sich dabei
zusätzlich der zu zahlende Solidaritätszuschlag verringert. Je
stärker der Gewerbesteuerhebesatz die 380-Prozent-Schwelle
übersteigt, desto weniger macht sich dieser Steuerabzug bemerkbar.

Pressekontakt:

Ralph Brügelmann, Telefon: (0 30) 2 78 77-1 02

Original-Content von: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., übermittelt durch news aktuell

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