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Bundesanzeiger wartet noch auf viele Jahresabschlüsse / Mittelständischen Unternehmen drohen bei Verzug hohe Ordnungsgelder

Nürnberg (ots)

Vielen Unternehmen drohen nach dem Jahreswechsel
hohe Ordnungsgelder. Denn mit dem 31. Dezember 2007 naht der 
Stichtag, bis zu dem Kapitalgesellschaften ihren Abschluss für das 
Jahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger offen legen müssen. Vor 
allem mittelständische Unternehmer haben bisher die seit Jahrzehnten 
geltende Offenlegungspflicht missachtet. Nun müssen sie dieser auf 
elektronischem Weg nachkommen. Zudem werden Verstöße gegen dieses 
Transparenzgebot zukünftig vom Bundesamt für Justiz geahndet. Trotz 
möglicher Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro ist die Einreichungsquote
beim Bundesanzeiger bis Mitte November äußerst gering gewesen - 
obwohl Lösungen verfügbar sind, mit denen sich die elektronische 
Offenlegung auf das notwendige Maß beschränken und einfach umsetzen 
lässt.
Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa eine Million 
offenlegungspflichtige Unternehmen. Bisher haben nach Angaben des 
Bundesanzeigers in Köln lediglich knapp 70.000 ihre Abschlüsse für 
das Geschäftsjahr 2006 dort eingereicht. "In Deutschland lassen sich 
die meisten Unternehmen nicht gern in die Karten schauen", 
kommentiert Dr. Jochen Voß, Steuerberater in Düsseldorf, die niedrige
Zahl. Die Zurückhaltung bei der Abschluss-Veröffentlichung wurde von 
den Behörden bisher weitgehend geduldet. Doch seit Jahresanfang gilt 
das Umgehen der Offenlegungspflicht nicht mehr als Kavaliersdelikt: 
Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und 
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) 
schreibt vor, dass Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2006 beim 
elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sind. Verstöße dagegen 
werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn geahndet. Säumige Unternehmen
müssen mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Höchste Zeit, die Offenlegungspflicht ernst zu nehmen. Vorgelegt 
werden kann der Jahresabschluss digital über das Internet-Portal des 
Bundesanzeigers oder das DATEV-Rechenzentrum und vorübergehend noch 
im Papierformat. Viele Steuerberater bieten die Einreichung beim 
Kölner Bundesanzeiger als Dienstleistung an. So auch Voß, der seinen 
Mandanten rät, dieses gleich nach der Abschlusserstellung erledigen 
zu lassen.
Er nutzt nach ersten Übermittlungen über die IT-Plattform des 
Bundesanzeigers nun die Lösung der DATEV eG, dem 
Rechnungswesenspezialisten und IT-Dienstleister für Freie Berufe und 
mittelständische Unternehmen: Mittels einer neuen Funktion in dessen 
Rechnungswesen-Programm bereitet Voß die Abschlüsse zur 
Veröffentlichung auf und versendet sie via DATEV-Rechenzentrum zum 
Bundesanzeiger. Der Dateneingang bei der DATEV ist mit einer 
Authentifizierungsprüfung verknüpft und die Übertragung nach Köln 
mittels Verschlüsselung gesichert. "Der Weg ist einfach und sicher", 
berichtet der Steuerberater zufrieden. "Außerdem liefern wir das laut
Entgelttabelle günstigste Datenformat." Größere Unternehmen sparen 
dadurch einige 100 Euro.
Langfassung dieses Berichtes unter www.datev.de/presse

Pressekontakt:

DATEV eG
Claudia Specht
Tel.: 0911 276-1450
claudia.specht@datev.de

Original-Content von: DATEV eG, übermittelt durch news aktuell

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