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Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Hanns-Seidel-Stiftung gibt sich aktuelle, neue Satzung

München. Die Hanns-Seidel-Stiftung e. V. hat heute auf ihrer Mitgliederversammlung einstimmig eine neue, aktualisierte Satzung beschlossen. Diese wird demnächst beim Münchner Registergericht zur Eintragung angemeldet. Damit vollzieht die Stiftung einen weiteren Modernisierungsschritt auch in ihren Statuten.

"Mit der neuen Satzung setzen wir den Weg der Modernisierung unserer Stiftung fort", betont die Vorsitzende Ursula Männle. "Mein Ziel ist es, uns stark für die Zukunft aufzustellen, wozu nicht nur eine Verjüngung unserer Mitglieder, sondern auch eine sich an aktuellen Gegebenheiten orientierende Satzung dient", erklärt Männle.

Bewährtes ist in der neuen Satzung erhalten geblieben. Den Zweck des eingetragenen gemeinnützigen Vereins Hanns-Seidel-Stiftung hat die Mitgliederversammlung auf Vorschlag einer Satzungskommission jedoch modernisiert, erweitert und konkretisiert: Den Vereinszweck erfüllt die Hanns-Seidel-Stiftung insbesondere dadurch, indem sie

- staatsbürgerliche Bildung vermittelt,
- politische Orientierung gibt und Urteilsfähigkeit ermöglicht,
- bürgerschaftliches Engagement durch Seminare, Veranstaltungen und 
  Publikationen fördert,
- wissenschaftliche Untersuchungen zu gesellschaftsrelevanten Themen durchführt,
  durch Politikanalyse Grundlagen für politisches Handeln erarbeitet,
- die geschichtliche Entwicklung der politischen und sozialen Bewegungen 
  erforscht und archiviert,
- die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung begabter und geeigneter Menschen 
  aus dem In- und Ausland fördert,
- die europäischen Einigungsbestrebungen unterstützt und zur Völkerverständigung
  beiträgt 
- mit Projekten der Entwicklungszusammenarbeit die Schaffung menschenwürdiger 
  Lebensverhältnisse in der Welt unterstützt sowie
- zum Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, die den 
  Menschenrechten verpflichtet sind, beiträgt.

Die Mitgliederversammlung als demokratisches Element wurde gestärkt. Künftig entscheidet sie auf Vorschlag des Vorstands über die Aufnahme neuer Mitglieder, was bisher allein Sache des Vorstands war. Auch wurden die Aufgabenstellungen an die Vereinsorgane aktuell und mit klaren Zuständigkeiten geregelt sowie die Mitgliedschaft in der Versammlung zeitlich begrenzt. Mitglieder der Versammlung werden künftig für acht Jahre bestellt, wobei eine Verlängerung um jeweils vier Jahre nur durch aktiven Vorstandsbeschluss erfolgt.

Vorstand und Mitglieder der Hanns-Seidel-Stiftung können hier ermittelt werden: https://www.hss.de/fileadmin/user_upload/HSS/Dokumente/Liste_HSS-Vorstand_und_Mitglieder_Maerz_2017.pdf

Hanns-Seidel-Stiftung
Referat I/1
Thomas Reiner 
presse@hss.de
089 1258 500
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