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Stuttgarter Zeitung: Problematische Privilegien
Kommentar zu Urteil/VW-Gesetz

Stuttgart (ots)

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die Klage gegen Deutschland zwar klar abgewiesen, aber es bleiben Fragen offen. In dem Verfahren wurde nämlich nur geprüft, ob Deutschland ein Urteil des Gerichts aus dem Jahr 2007 mit der Reform des VW-Gesetzes vollständig umgesetzt hat. Nicht untersucht wurde jedoch, ob schon die Sperrminorität Niedersachsens, die weiterhin im VW-Gesetz steht, allein rechtswidrig ist und gegen den freien Kapitalverkehr verstößt.

Die Vorrechte Niedersachsens wurden 1960 mit Hilfe eines eigenen Gesetzes festgeschrieben. Das Aktienrecht wurde damit ausgehebelt. Diese ordnungspolitisch problematische Aktion ist nur aus dem damals schwierigen Ringen um einen Kompromiss bei der Privatisierung des einstigen Staatsunternehmens zu erklären. Heute gibt es jedoch keine überzeugende Begründung dafür, warum das normale Aktienrecht nicht auch für den Wolfsburger Autokonzern gelten und der Staat gegenüber privaten Investoren mit Hilfe eines eigenen Gesetzes privilegiert werden sollte.

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