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Mitteldeutsche Zeitung: zu RAF

Halle (ots)

Jetzt bekannt gewordene Details aus dem RAF-Umfeld
sprechen dafür: Bei der juristischen Aufarbeitung des Mordes an 
Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 ist das Gericht vermutlich 
von einer falschen Spur ausgegangen, was den Mordschützen betrifft, 
ohne dies im Laufe des Verfahrens noch zu korrigieren. Als 
menschliches Versagen von Staatsdienern lässt sich dies nicht zu den 
Akten nehmen. Es gibt Hinweise, dass es Verfassungsschutz und 
Bundeskriminalamt besser wussten, aber ihr Wissen nicht an die Justiz
weitergaben. Geheimnistuerei statt Wahrheitsfindung. Mit hohem 
moralischen Recht stellt Michael Buback die Frage: Wer hat meinen 
Vater erschossen? Die quälende Ungewissheit soll endlich ein Ende 
haben. Jetzt erfährt er plötzlich, dass Verfassungsschutz und 
Bundeskriminalamt ihr Täter-Wissen ihm gegenüber partout nicht 
mitteilen wollten. Das ist eiskalte Staatspraxis!

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Tel.: 0345/565-4307

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