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Mitteldeutsche Zeitung: Dienstreise Finanzminister Schröder gerät in Turbulenzen

Halle (ots)

Eine Dienstreise von Landesfinanzminister André Schröder (CDU) in die USA schlägt weiter hohe Wellen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Samstag-Ausgabe). Die MZ hatte aufgedeckt, dass der Politiker von seiner Büroleiterin begleitet wurde. Beide flogen gemeinsam auf Steuerzahlerkosten in der teuren Business Class. Der Landesrechnungshof kritisiert nun, das Finanzministerium habe damit gegen seine eigenen Vorschriften verstoßen. Beamte des Landes - wie die Büroleiterin - müssen zwingend das billigste Ticket in der einfachsten Klasse buchen, heißt es in einem vierseitigen Vermerk, der der MZ vorliegt. Zulässig wäre demzufolge lediglich die Economy Class. Schröder berief sich auf eine Praxis seines Hauses. Auch unter seinem Vorgänger Jens Bullerjahn (SPD) seien mitreisende Beamte auf Interkontinentalflügen in der Business Class gereist, sagte er der MZ. "Ich habe ohne Arg gehandelt und wollte nach den geltenden Regeln reisen. Ich habe die Verfahrensweise nicht zu meinen Gunsten verändert." Schröder beruft sich auf die Auslandsreisekostenverordnung des Bundes, die auch für Bedienstete des Landes ohne Einschränkung gelte. Der Landesrechnungshof kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Bei den Regeln für Flugreisen sei Sachsen-Anhalt vom Bundesrecht ausdrücklich abgewichen. Erstattet würden Kosten "nur in Höhe der billigsten Karte der allgemein niedrigsten Klasse" eines Beförderungsmittels. Dadurch sei Beamten und Angestellten des Landes die Nutzung der ersten Klasse in Zügen untersagt. Das gleiche gelte in Flugzeugen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ließ mitteilen, dass er selbst stets freiwillig auf die Bequemlichkeit einer höheren Sitzkategorie verzichtet. "Der Ministerpräsident hat entschieden, für sich immer die kostengünstigste Variante zu wählen", sagt Regierungssprecher Matthias Schuppe. "Er fliegt konsequent Economy."

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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