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Mitteldeutsche Zeitung: zu VW-Gesetz

Halle (ots)

Europa ist also nicht starrköpfig. Immerhin hat es am Gesetz über die Entscheidungsstrukturen beim ehemaligen Staatskonzern VW ja Änderungen gegeben, etwa in Bezug auf die Entsendung von Vertretern des Bundes oder Landes in den Aufsichtsrat oder auch die Begrenzung des Stimmrechts für Großaktionäre auf 20 Prozent. Den Kern aber billigten die Richter: Niedersachsen behält sein Vetorecht und kann wichtige Entscheidungen im Konzern blockieren, etwa über Standortverlagerungen. Das mag nicht der reinen marktwirtschaftlichen Lehre entsprechen. Macht aber durchaus Sinn.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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