Alle Storys
Folgen
Keine Story von Mitteldeutsche Zeitung mehr verpassen.

Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung: Linke Bosbach nennt Ramelow-Urteil überzeugend

Halle (ots)

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow "überzeugend" gannt. "Teile der Partei halten nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Das gibt dem Verfassungsschutz Anlass zur Beobachtung", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Donnerstag-Ausgabe). Man könne "nicht ernsthaft sagen: Wenn eine Partei in ein Parlament gewählt worden ist, dann stellen wir die Beobachtung ein, selbst wenn es in Teilen der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Eine solche Argumentation würden wir auch bei rechtsradikalen Parteien nie durchgehen lassen." Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, riet in der Mitteldeutschen Zeitung zur Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: "Ich rate dazu, das Urteil anzufechten. Unsere Beobachtung ist nicht akzeptabel. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
  • 22.07.2010 – 02:00

    Mitteldeutsche Zeitung: Linke Thüringens Wirtschaftsminister: Absurdes Urteil

    Halle (ots) - Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert. "Das ist ein absurdes Urteil", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen ...

  • 21.07.2010 – 19:17

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Linken/Urteil

    Halle (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der Sache des Linkspolitikers Bodo Ramelow eine Entscheidung gefällt. Allerdings ist dieseschwer nachvollziehbar. Sie ist es zumindest wert, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft zu werden. Denn der Richterspruch ist sehr grundsätzlicher Natur. Zwar gibt es in der Linkspartei Extremisten, von denen man nicht weiß, was sie täten, wenn sie ...