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Halle (ots)

Bemerkenswerter
erscheint die Tatsache, dass sich die christlichen
Kirchen in seltener Einmütigkeit als Kläger gegen
die besonders laxe Berliner Regelung profiliert
haben. Dieser Fakt sorgte denn auch für die heftigsten
Diskussionen im Gericht. Nur eine knappe Mehrheit
der Richter nahm an diesem Vorgehen keinen Anstoß.
Und tatsächlich liegt hier ein Problem, das weit
über den konkreten Fall hinausweist: Wenn die
evangelische und die katholische Kirche ihre traditionellen
Werte juristisch einfordern können, wird die Trennung
von Staat und Kirche aufgeweicht- wohlgemerkt
nur dann, wenn die Institution und nicht der einzelne
Gläubige gegen die fortschreitende Kommerzialisierung
des Wochenendes klagt.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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