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Lausitzer Rundschau

Pressestimmen: Urteil im Mordprozess Jakob von Metzler

Cottbus (ots)

Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von
Metzler muss lebenslang hinter Gitter. Das Frankfurter Landgericht
stellte bei dem Angeklagten Magnus Gäfgen zudem eine besonders
schwere Schuld fest, sodass der 28-jährige Angeklagte nicht nach 15
Jahren auf Bewährung entlassen werden kann. Ein hartes Urteil. Ob es
ein gerechtes ist, kann niemand sagen, denn niemand kann die Sühne
vor Gericht gegen ein ausgelöschtes Kinderleben oder die Schmerzen
der Eltern aufwiegen. Der Verteidigung ist es ein zu hartes Urteil,
der Anwalt des Entführers und Mörders hat Revision beim
Bundesgerichtshof angekündigt. Dies ist in einem Rechtsstaat das gute
Recht eines jeden Verteidigers, der das Beste für seinen Mandanten
erreichen will. Bedenklich wird es jedoch, wenn die Revisionsabsicht
indirekt mit dem Versuch betrieben wird, aus dem Täter ein Opfer zu
machen. Polizisten hatten Gäfgen in einer ersten Vernehmung mit
Schmerzen gedroht, wenn er sie nicht zu Jakob führen würde, von dem
die Beamten annahmen, dass er noch lebte. Dieser verzweifelte Versuch
der Ermittler soll nun ein milderes Urteil gegen den Mörder
begründen, der Anwalt forderte damit ein Zeichen gegen Folter - zu
Gunsten seines Mandanten. Zum Glück hat das Gericht dieser Forderung
nicht nachgegeben. Sicher ist das Handeln der Polizisten umstritten,
aus juristischer Sicht sogar falsch. Sicher muss und wird die
Staatsanwaltschaft gegen die Beamten tätig werden, denn sie haben -
wenn auch aus für viele Eltern nachvollziehbaren Gründen - den Boden
der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Doch all dies ändert nichts, aber
absolut nichts an der Schuld des Mörders. Er tötete ein Kind und
zerstörte so eine Familie, um sich ein luxuriöses Leben finanzieren
zu können. Sein Anwalt sollte dies und damit auch das Urteil
akzeptieren. Ansonsten bleibt der bittere Beigeschmack juristischer
Winkelzüge, um einen Mörder vor einer angemessenen Strafe zu
bewahren.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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