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"Ein guter Weg kennt nur eine Richtung" - Dr. Philipp Daniel Merckle setzt klare Ausrichtung von ratiopharm fort
Konsequenz auch in der Rabattpolitik

Ulm (ots)

Mit dem seit dem 1. April 2007 geltenden § 78 Abs. 3
AMG des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind die pharmazeutischen 
Unternehmen verpflichtet, einen einheitlichen Abgabepreis gegenüber 
Apotheken und jetzt auch gegenüber den Großhändlern sicherzustellen. 
Für Apotheken galt diese Regelung bereits mit der Einführung des 
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes zum 1. Mai 2006.
Ab dem 1. April 2007 sind damit auch Rabatte auf den Abgabepreis 
verschreibungspflichtiger Medikamente der Arzneimittelunternehmen an 
Großhändler und Apotheken ohne Ausnahme unzulässig. Verträge zur 
Gewährung solcher Rabatte sind pharmazeutischen Unternehmen zukünftig
nur noch mit Krankenkassen oder deren Verbänden erlaubt.
Aus diesen Gründen hat ratiopharm unter der Führung von Dr. 
Philipp Daniel Merckle zum 31. März 2007 sämtliche zuvor bestehenden 
Vereinbarungen mit Großhändlern den neuen gesetzlichen Vorgaben 
konsequent angepasst. Davon betroffen sind auch die Kooperationen von
Großhändlern mit Apotheken. "Der Wegfall eines weiteren 
Wettbewerbsinstruments darf für die Arzneimittelanbieter nicht dazu 
führen, das entsprechende Gesetz und den damit verbundenen 
politischen Willen womöglich durch andere Leistungen gegenüber den 
Großhändlern zu umgehen. Dies wird unter keinen Umständen der Weg von
ratiopharm sein - Integrität ist nicht teilbar", betont Dr. Philipp 
Daniel Merckle, Vorsitzender der Geschäftsführung von ratiopharm.

Pressekontakt:

Jörg Nitschke (jnitschke@ratiopharm.com, Telefon 0731/402-7738);
Ulrike Krieger-Ballhausen (ukrieger-ballhausen@ratiopharm.com,
Telefon 0731/402-5241)

Original-Content von: ratiopharm GmbH, übermittelt durch news aktuell

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